DE Gleichwertigkeit Ausländisches Studium

Sehr geehrte Damen und Herren,



kurze Frage, ich bewerbe mich als Deutscher Patentanwaltkandidat. Dafür muss ich vorher die Eignung vom DPMA, dass mein Studium (Dipl. Ing. Telekommunikation, 5 Jahre, Spanien) gleichwertig ist.



Leider dauert die Rückmeldung noch bis zum Dezember und benötige eine schnelle Bestätigung, damit ich einen Vertrag (diese Woche) unterschreiben kann.



Kann mir jemand hier helfen? An wem soll/muss ich mich wenden?



Vielen Dank im Voraus !



Mit freundlichen Grüßen,

Carlos Garcia de Caceres
 

pa-tent

*** KT-HERO ***
Hallo Carlos,

Die Anerkennung Deines ausländischen Studiums benötigst Du nur, um als Patentanwaltskandidat
vom DPMA zugelassen zu werden. Das ist aber in der Regel unabhängig von Deinem Arbeitsvertrag
mit der Kanzlei. Du kannst ohne weiteres schon in der Kanzlei arbeiten und die
Meldung als Patentanwaltskandidat beim DPMA durch die Kanzlei erfolgt dann erst später.

Viele Kanzleien führen diese Meldung übrigens auch erst nach einer erfolgreich absolvierten
Probezeit (häufig 6 Monate) durch. Und ganze böse Kanzleien melden den Kandidaten garnicht
zur Ausbildung an bzw. stellen ihm die erforderliche Ausbildungsbestätigung über mehrere Jahre
hinweg nicht aus.

Nochmal zusammengefasst: Du kannst in einer Kanzlei auch ohne bereits erfolgte
Anerkennung Deines ausländischen Studiums als Patentsachbearbeiter / Patentingenieur
beschäftigt sein und die Meldung als Kandidat erfolgt dann später.
 
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