DE Gleichwertigkeit - Abschlusszeugnis

dpispatent

Schreiber
Hallo,
ich komme aus Griechenland und ich will im September die Ausbildung zum Patentanwalt anfangen.

Wenn man ein im Ausland erworbenes Hochschulabschulzeugnis hält, soll man erstens die Gleichwertigkeit des Zeugnisses prüfen lassen (wie auch hier steht).

Am 14.01 habe ich mein Abschlusszeugnis (Original und Übersetzung) an DPMA gesendet. Meine Unterlagen wurden an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen weitergeleitet. 5 Monate später habe ich leider keine Antwort (positiv/ negativ) bekommen. Die Antwort von DPMA (am 27.05) lautet:
"Ihre Unterlagen sind in Bearbeitung; die Zentralstelle hat wohl derzeit nicht genügend Personal, so erklärt sich wohl die lange Bearbeitung."

Was soll ich tun? Ist es normal, dass die Bearbeitung so lange dauert? Soll ich die Zentralstelle anrufen?
 

maroubra

*** KT-HERO ***
Ich habe ein australisches Zeugnis eingeschickt, die Bearbeitung hat fast ein Jahr gedauert...

Ich hatte fast den Eindruck, dass es sich um eine Verschleppungstaktik handelt, den die gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse wurde per bilateralem Vertrag zwischen der deutschen Kultusministerkonferenz und dem Commonwealth of Australia beschlossen und auch eine kurze Internetabfrage (Dauer: 3 min) bei der zentralen deutschen Datenbank liefert dasselbe Ergebnis. Bei einem EU-Abschluss sollte es ja noch einfacher sein...

Naja, wurde letztendlich absolut problemlos (bis auf die Dauer) anerkannt, sogar ohne Übersetzung der Unterlagen ;-)
 

Patentus

SILBER - Mitglied
Was soll ich tun? Ist es normal, dass die Bearbeitung so lange dauert? Soll ich die Zentralstelle anrufen?

Hatte auch mal mit denen zu tun. Ist ein Gammelverein von Lehrern und Sozialwissenschaftlern. Nach 3 Monaten teilte man mir auf Nachfrage mit, dass man unzuständig sei oder jedenfalls Zweifel darüber hat zuständig zu sein. Dagegen bsp. in der Schweiz positive Antwort noch am selben Tag. Deine Wartezeit ist also nicht ungewöhnlich.

Ich würde höflich nachfragen. Das ist ein Massenbetrieb für die. Da brauchst du keine Angst haben irgendjemanden zu verärgern oder zu drängen.

Vielleicht suchst du aber auch das persönliche Gespräch mit der Sekretärin/Sachbearbeiter des DPMA, erklärst ihnen das Problem und falls Sie helfen wollen, bittest du sie bei ZAB anzurufen und den Verfahrensstand zu erfragen (so a la "...wir wollen unser Verfahren abschließen und den Kandidaten zulassen, wir brauchen euren Zettel, könnt ihr es uns nicht bald zuschicken...".
 

pa-tent

*** KT-HERO ***
@dpispatent:
Nur für den Fall, dass es Dir noch unbekannt sein sollte, folgender Hinweis.
Du solltest auch im derzeitigen Zustand (also ohne erfolgreiche Anerkennung
der Gleichwertigkeit Deines Studiums) als Patentingenieur bzw. Patentsachbearbeiter
arbeiten können/dürfen. Die Anerkennung Deines Studiums brauchst Du vor allem
dafür, dass die "Ausbildungs-Counter" loslaufen können. Die berufliche Tätigkeit bleibt
dieselbe.
 

dpispatent

Schreiber
Nach fast einem Jahr habe ich die folgende Antwort von DPMA erhalten:

Sehr geehrter Herr *******,

ich muss Ihnen leider mitteilen, dass die Zentralstelle für ausländische Bildungswesen Ihr Studium lediglich einem Bachelor gleich stellt. Die Voraussetzungen zur Ausbildung zum Patentanwalt sind damit nicht gegeben.

Es wird gebeten, die lange Bearbeitungsdauer zu entschuldigen.


Auf der Webseite von DPMA, bei den Patentanwalts Ausbildungs Voraussetzugen, wurde es nirgendwo aufgeklaert, dass ein Bachelor Abschlusszeugnis fuer die Ausbildung nicht ausreichend ist. Dieses wurde auch nicht beim e-mail Austauch mit dem DPMA Personal bekannt. Ich bin sehr enttaeuscht, dass ich fuer ein Jahr vergeblich gewartet habe.

Die Webseite von DPMA ist leider nicht erreichbar, um es zu zeigen.
Aber auch hier wird die Voraussetzung, die sie nennen, nicht bekkant.

Also ist ein Bachelor Abschlusszeungis von einer deutschen Hochschule auch nicht genuegend?
Wenn das der Fall ist, welches Ausbildungs-niveau ist (Master/ PhD)?
 

macgyver01

SILBER - Mitglied
Auf der Webseite von DPMA, bei den Patentanwalts Ausbildungs Voraussetzugen, wurde es nirgendwo aufgeklaert, dass ein Bachelor Abschlusszeugnis fuer die Ausbildung nicht ausreichend ist.

Dem muss ich widersprechen. Auf der Seite http://www.dpma.de/amt/ausbildung/p...ngsweg/wissenschaftlichehochschule/index.html (im Moment nicht erreichbar, deswegen im Webarchive die Version vom 15. Oktober 2012 nachgeschaut: https://web.archive.org/web/2012101...ngsweg/wissenschaftlichehochschule/index.html ) steht:

"Bachelorstudiengänge an Universitäten und Technischen Hochschulen

Dieser Abschnitt wird laufend aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 1. August 2012
Bachelorstudiengänge an inländischen Universitäten und Technischen Hochschulen werden bis auf Weiteres nicht zur Ausbildung nach § 6 PAO zugelassen.
Für den Fall, dass Sie zusätzlich promoviert haben: siehe unten"

Da steht zwar nicht explizit, dass ausländische Bachelor nicht zur Ausbildung zugelassen sind, dies ergibt sich meines Erachtens aber fast zwingend.
 
Zuletzt bearbeitet:

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo dpispatent,

macgyver hat es ja schon gesagt,

Also ist ein Bachelor Abschlusszeungis von einer deutschen Hochschule auch nicht genuegend?)?
So ist es.

Wenn das der Fall ist, welches Ausbildungs-niveau ist (Master/ PhD)?
So ist es.

Tatsächlich steht das auch in dem Merkblatt der Patentanwaltskammer drin. Auf der zweiten Seite steht, dass ein Fachhochschulstudium nicht ausreicht, und auf der ersten Seite steht "noch" etwas von Diplom an einer wissenschaftlichen Hochschule oder Universität, also kein Bachelor. Man sollte wohl tatsächlich auch dort die aktuellen Begriffe einführen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Eine entsprechende Anfrage bei der Patentanwaltskammer oder auch beim DPMA in diesem Sinne hätte aber kurzfristig ausreichen sollen, wenn Dir klar war, dass Du einen Bachelorabschluss hast. Mich wundert allerdings, dass der von Dir für September in Aussicht genommene Ausbilder das nicht gemerkt hat. Der hat doch sicherlich über diese Fragen mit Dir gesprochen?

Frohes Schaffen

Blood für PMZ
 

pa-tent

*** KT-HERO ***
HMich wundert allerdings, dass der von Dir für September in Aussicht genommene Ausbilder das nicht gemerkt hat. Der hat doch sicherlich über diese Fragen mit Dir gesprochen?

Das eigentliche Interesse des "Ausbilders" bleibt ja unberührt:
Auch als griechischer Bachelor kann/darf der Bewerber als bezahlter Patentingenieur
Akten bearbeiten.

Nur mit der späteren Zulassung als deutscher Patentanwalt wird es halt nichts.

Einer zukünftigen Qualifikation als European Patent Attorney sollte
der griechische Bachelor-Abschluss aber nicht im Wege stehen. Immerhin
haben viele britische Kollegen auch keine höheren akademischen Abschlüsse
erworben.
 
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