Kurt
*** KT-HERO ***
Hi Forum,
wir haben in einer europäischen Patentanmeldung (nach altem Brauch) dasselbe Bezugszeichen im Hauptanspruch für die Gattung ("Verbindungselement 87") und in einem Unteranspruch für die Spezies ("Schraube 87") verwendet. In den Zeichnungen ist auch eine "Schraube 87" dargestellt.
EP-Prüfer bemängelt nun, dass "ein und dasselbe Merkmal in der gesamten Anmeldung nicht mit demselben Bezugszeichen versehen" sei und begründet dies mit der (allerdings nicht so lautenden) Regel 46 (2) i).
M.E. ist diese Bemängelung Quatsch.
Wie ist eure Meinung hierzu -- darf man wirklich nicht dieselbe Bezugsziffer für Gattung und Spezies verwenden?
wir haben in einer europäischen Patentanmeldung (nach altem Brauch) dasselbe Bezugszeichen im Hauptanspruch für die Gattung ("Verbindungselement 87") und in einem Unteranspruch für die Spezies ("Schraube 87") verwendet. In den Zeichnungen ist auch eine "Schraube 87" dargestellt.
EP-Prüfer bemängelt nun, dass "ein und dasselbe Merkmal in der gesamten Anmeldung nicht mit demselben Bezugszeichen versehen" sei und begründet dies mit der (allerdings nicht so lautenden) Regel 46 (2) i).
M.E. ist diese Bemängelung Quatsch.
Wie ist eure Meinung hierzu -- darf man wirklich nicht dieselbe Bezugsziffer für Gattung und Spezies verwenden?