H
Hanno
Guest
Servus Forum,
ist die sogenannte Markenrichtlinie ("Erste Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken") eigentlich auch relevant bei der Bearbeitung von Gemeinschaftsmarkenanmeldungen beim HABM/OAMI?
Will heißen, kann ich mich bei einer Bescheidserwiderung auf die Markenrichtlinie beziehen, oder bekommt der Prüfer beim HABM dann einen Lachanfall?
Danke schonmal und Gruß, Hanno.
ist die sogenannte Markenrichtlinie ("Erste Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken") eigentlich auch relevant bei der Bearbeitung von Gemeinschaftsmarkenanmeldungen beim HABM/OAMI?
Will heißen, kann ich mich bei einer Bescheidserwiderung auf die Markenrichtlinie beziehen, oder bekommt der Prüfer beim HABM dann einen Lachanfall?
Danke schonmal und Gruß, Hanno.