L
LostJedi
Guest
Nachdem es ja nur noch ein paar Tage sind (und hoffentlich nicht alle von den bescheidenen 170(?) Seiten demotiviert sind), eröffne ich mal die Diskussion.
Zur Überraschung aller wird dieser Post allerdings Substanz zu enthalten suchen...
1) Der Hinweis, dass die Eheleute in Zugewinngemeinschaft leben, scheint nur auszuschließen, dass die Eheleute in Gütergemeinschaft leben, oder?
2) Zum Lösungsschema - noch ohne Paragraphen, rein vom Skript her - würde ich sagen, dass
I. Anspruch aus [Geschäftsführerhaftung Vor-GmbH (der 9er?)]
a) Vor-GmbH mit Abschluss des Gesellschaftervertrages zustande kam,
b) A ist zulässigerweise und rechtens zum Geschäftsführer der GmbH geworden ist,
c) Nach dem Paragraphen nur A als Geschäftsführer unbschränkt und persönlich haftet,
d) Bemerkung: A und B leben in Zugewinngemeinschaft, daher kann B nicht herangezogen werden,
e) Daraus folgt, Anspruch nur gegen A.
[B würde höchstens im Rahmen der seltsamen Unterbilanzhaftung in Innenhaftung herangezogen werden können, nach außen haftet B IMHO nicht. Wie funzt denn diese Unterbilanzhaftung? Kann das wer verständlich oder beispielgaft erklären oder kennt einen Link?]
II. Grundsätzlich kann nach der (konstitutiven) Eintragung der GmbH ins Handelsregister nur die GmbH selber haften. Daher wüsste ich grad nicht, wo da der Anspruch her kommen sollte, nachdem alle im vornherein entstandenen Verpflichtungen der Vor-GmbH auf die GmbH übertragen werden.
Oder muss ich da was bauen à la "aus Innenhaftung könnte die GmbH Ansprüche gegen A bzw. B haben, die sie dann abtreten könnte"??
Bin auf Hinweise gespannt. (genauer ausarbeiten kann ichs wohl auch erst am WoE)
Zur Überraschung aller wird dieser Post allerdings Substanz zu enthalten suchen...
1) Der Hinweis, dass die Eheleute in Zugewinngemeinschaft leben, scheint nur auszuschließen, dass die Eheleute in Gütergemeinschaft leben, oder?
2) Zum Lösungsschema - noch ohne Paragraphen, rein vom Skript her - würde ich sagen, dass
I. Anspruch aus [Geschäftsführerhaftung Vor-GmbH (der 9er?)]
a) Vor-GmbH mit Abschluss des Gesellschaftervertrages zustande kam,
b) A ist zulässigerweise und rechtens zum Geschäftsführer der GmbH geworden ist,
c) Nach dem Paragraphen nur A als Geschäftsführer unbschränkt und persönlich haftet,
d) Bemerkung: A und B leben in Zugewinngemeinschaft, daher kann B nicht herangezogen werden,
e) Daraus folgt, Anspruch nur gegen A.
[B würde höchstens im Rahmen der seltsamen Unterbilanzhaftung in Innenhaftung herangezogen werden können, nach außen haftet B IMHO nicht. Wie funzt denn diese Unterbilanzhaftung? Kann das wer verständlich oder beispielgaft erklären oder kennt einen Link?]
II. Grundsätzlich kann nach der (konstitutiven) Eintragung der GmbH ins Handelsregister nur die GmbH selber haften. Daher wüsste ich grad nicht, wo da der Anspruch her kommen sollte, nachdem alle im vornherein entstandenen Verpflichtungen der Vor-GmbH auf die GmbH übertragen werden.
Oder muss ich da was bauen à la "aus Innenhaftung könnte die GmbH Ansprüche gegen A bzw. B haben, die sie dann abtreten könnte"??
Bin auf Hinweise gespannt. (genauer ausarbeiten kann ichs wohl auch erst am WoE)