Kugelblitz
GOLD - Mitglied
Hallo,
welchen Zweck hat eigentlich die Aufschiebung der Bekanntmachung bei einer Geschmacksmusteranmeldung, sei es in der EU oder in DE.
Ich habe es so verstanden, dass man sich während des Aufschiebungszeitraums noch entscheiden kann, welche einzelnen Geschmacksmuster (hier einer Sammelanmeldung) tatsächlich veröffentlicht werden sollen. Aus §21 (4) lese ich, dass jedoch auch die nicht veröffentlichten Geschmacksmuster für den Aufschiebungszeitraum Schutz genießen, selbst wenn der Schutz später nicht erstreckt wird.
Korrekt ?
Kugelblitz
welchen Zweck hat eigentlich die Aufschiebung der Bekanntmachung bei einer Geschmacksmusteranmeldung, sei es in der EU oder in DE.
Ich habe es so verstanden, dass man sich während des Aufschiebungszeitraums noch entscheiden kann, welche einzelnen Geschmacksmuster (hier einer Sammelanmeldung) tatsächlich veröffentlicht werden sollen. Aus §21 (4) lese ich, dass jedoch auch die nicht veröffentlichten Geschmacksmuster für den Aufschiebungszeitraum Schutz genießen, selbst wenn der Schutz später nicht erstreckt wird.
Korrekt ?
Kugelblitz