Fip
*** KT-HERO ***
Als Patentanwalt ist man es ja gewöhnt, für Einsprüche, Beschwerden, etc. die jeweilige Gebühr innerhalb der entsprechenden Frist entrichten zu müssen.
In anderen Verfahren, beispielsweise dem Nichtigkeitsberufungsverfahren, gilt in diesem Zusammenhang das Gerichtskostengesetz. Welche Konsequenzen hat es, wenn ich die Berufungsgebühr, die ja nach GKG mit Eingang der Berufungsschrift bei Gericht fällig wird, nicht innerhalb der Berufungsfrist bezahle? Kann die Berufung irgendwann verworfen werden, wenn die Gebühr nicht entrichtet wird, und wenn ja, wie viel Zahlungsverzug kann ich mir leisten? Wo finde ich die relevanten Vorschriften?
Für ein paar hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.
In anderen Verfahren, beispielsweise dem Nichtigkeitsberufungsverfahren, gilt in diesem Zusammenhang das Gerichtskostengesetz. Welche Konsequenzen hat es, wenn ich die Berufungsgebühr, die ja nach GKG mit Eingang der Berufungsschrift bei Gericht fällig wird, nicht innerhalb der Berufungsfrist bezahle? Kann die Berufung irgendwann verworfen werden, wenn die Gebühr nicht entrichtet wird, und wenn ja, wie viel Zahlungsverzug kann ich mir leisten? Wo finde ich die relevanten Vorschriften?
Für ein paar hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.