Fip
*** KT-HERO ***
Arbeitnehmer der Firma A und Arbeitnehmer der Firma B machen im Rahmen einer Entwicklungszusammenarbeit eine gemeinsame Erfindung. In den geschlossenen Verträgen gibt es keinerlei Absprachen darüber, wie mit einer gemeinsamen Erfindung umzugehen ist. Die beiden Unternehmen melden die Erfindung gemeinsam zum DE-Patent an, wobei Firma A lediglich Interesse an einer schnellen Veröffentlichung hat und ihr das Patent ansonsten egal ist (man will lediglich möglichst schnelle Stand der Technik schaffen) und Firma B die Anmeldung unbedingt international als PCT- oder zumindest EP- und US-Anmeldung weiterverfolgen will.
Firma A, weigert sich nun (warum auch immer), bei den Nachanmeldungen als Co-Anmelderin zu fungieren oder Prioritätsrechte zu übertragen.
Kann Firma B alleine anmelden und die Priorität ohne Firma B wirksam in Anspruch nehmen? Wenn nicht, was tun?
Firma A, weigert sich nun (warum auch immer), bei den Nachanmeldungen als Co-Anmelderin zu fungieren oder Prioritätsrechte zu übertragen.
Kann Firma B alleine anmelden und die Priorität ohne Firma B wirksam in Anspruch nehmen? Wenn nicht, was tun?