Gehaltsfixum bei einem Juniorvertrag

007Attorney

Schreiber
Hallo Zusammen.
Hätte gerne von Euch erfahren, wie hoch ein Fixumgehalt bei Patentanwälten (circa 2 Jahre Berufserfahrung nach Prüfung, Maschbau-Ing.) in einer Kanzlei anzusetzen ist? Welche Möglichkeiten bieten sich zusätzlich an, um eine faire gehaltmäßige Motivationskomponte einzubauen? Wir bereiten gerade als Jungkanzlei derartige Verträge vor und hätten gerne hierzu mehr Input! Danke im Voraus.
 

Moneypenny

Schreiber
Hallo 007, gerne wäre ich behilflich. Ich bin selbst gerade erst in eine Partnerschaft mit "eingestiegen". Ich frage mich allerdings was bitte ein Juniorpartner sein soll? In einer kleinen Kanzlei kenne ich nur Partner und NICHT-Partner.

Versteht Ihr unter Juniorpartner vielleicht einen Associate? Dem wäre so, wenn er quasi als Kollegenarbeiter (aber nur für Euch) tätig wäre. Alternativ kenne ich auch Modelle, wo der Kollegenarbeiter seine Aktenarbeit nicht mehr erfasst, aber dennoch Rechnungen an die Kanzlei stellt, um nicht als Angestellter zu gelten, ist meiner Meinung nach aber problematisch (stichwort: Scheinselbständigkeit).

Die Alternative dazu wäre eine Einstellung als Mitarbeiter mit einer prozentualen Gewinnbeteiligung am Ende des Jahres. Dazu werden häufig Mindestausschüttungen festgelegt (Das Angebot meiner jetzigen Kanzlei waren 100.000 € Brutto pro Jahr, ich bin promovierte Elektrotechnikerin). Nachteilig für Euch wäre aber, dass die Bezahlung der Arbeitgeberanteile auch noch dazu käme.

Bei mir wurde es im Endeffekt so gelöst, dass ich nach 8 Monaten als Kollegenarbeiterin eine volle Partnerschaft angeboten bekommen habe, da alles andere nicht praktikabel schien. Dafür muss ich natürlich einen Goodwill zahlen. Für mich ist es aber auch der richtige Weg. Entweder wird man Partnerin, oder eben nicht.

Verschiedene Partnermodelle führen in Großkanzleien ja schon zu Ärger. Ich denke daher, dass dies in einem kleinen Umfeld erst recht problematisch ist.

Ich hoffe Dir weitergeholfen zu haben!

Miss Moneypenny
 

Moneypenny

Schreiber
An PATPAT:

Ich habe eine partnerschaftliche Beteiligung von 20 %. Jeder Partner erhält bei uns in der Kanzlei eine Tätigkeitsvergütung, die die Kanzlei (PartG) quasi als Gehalt zahlt (100.000 €). Der Gewinn der Kanzlei wird dadurch natürlich gemindert, da ja 5 Partner jeweils 100 K als Gehalt beziehen. Der geringere Restgewinn wird dann anteilig der partnerschaftlichen Beteiligung ausgeschüttet. Wir haben uns für die 100 K entschieden, da dies in etwa dem Durchschnittsgehalt eine PA mit 3 Jahren Kanzleierfahrung als Anwalt entsprcht.

Ich hoffe, geholfen zu haben.
 

Aktenfräse

Schreiber
Hallo,

die Frage nach der Höhe der Bezüge eines Junoirs (Angestellter?) beschäftigt sicher viele, A.-geber ebenso wie A.-nehmer. Kenne Patentanwälte aus Patentabteilungen von Industrieunternehmen, die sich so um die 90TEUR/anno bewegen, die etwas dienstälteren sind eher über 100TEUR/anno anzusetzen.

Ist die Arbeitsbelastung in der Industrie eigentlich auch so hoch wie in einer Kanzlei? Und gibt es in der Industrie "Motivationskomponenten"?

Gruß
Dirk
 

Primzi

GOLD - Mitglied
Ist die Arbeitsbelastung in der Industrie eigentlich auch so hoch wie in einer Kanzlei? Und gibt es in der Industrie "Motivationskomponenten"?
Arbeitsbelastung in der Industrie: noch groesser!

"Motivationskomponenten": gibt es! Bis 30%,


Aktenfräse schrieb:
Kenne Patentanwälte aus Patentabteilungen von Industrieunternehmen, die sich so um die 90TEUR/anno bewegen, die etwas dienstälteren sind eher über 100TEUR/anno anzusetzen.
Deine Angaben stimmen: in Deutschland 60 - 90TEUR (Maschinenbau), 70-120TEUR(Pharma), in der Schweiz (Pharma) bis 200KCHF (viel mehr netto),

Sehr interresant sind aber die Lander die EPO vor kuerzem beigetreten haben -> Nationalquotas.

Ich habe gehoert dass z.B. Pliva in Kroatien fuer einen Eu. PA 180TEUR bietet - einfach weill viele faehigen Leute mit Patentkentnissen EPA Pruefer wurden.
 

corvinus

SILBER - Mitglied
lieber primzi,

sehr nette aussagen, auch Osteuropa kann, da hast Du Recht, ganz amüsant sein, wie zB. Abbazia (heute Opatija) oder ähnliche hot-spots an der alten kuk Küste; aber von der Situation in Kanzleien hast Du anscheinend nicht die geringste allerkleinste Ahnung; die "Industrie" bietet immer noch 50% weniger Belastung bei etwa gleich viel Kohle; hey wirst Du fragen warum dann Anwalt? Antwort: Deine Persönlichkeitsstruktur ist so gepolt oder nicht; und Du bist nach deinen Beiträgen zu urteilen einfach nicht für den freien Beruf gemacht.; gibs zu.

Viszantlátásra.....
 

MPS

GOLD - Mitglied
Primzi schrieb:
Sehr interresant sind aber die Lander die EPO vor kuerzem beigetreten haben -> Nationalquotas.

Ich habe gehoert dass z.B. Pliva in Kroatien fuer einen Eu. PA 180TEUR bietet - einfach weill viele faehigen Leute mit Patentkentnissen EPA Pruefer wurden.
Ich will nicht bezweifeln, dass Sie das gehört haben, kann es aber nicht recht glauben. Wie soll denn ein Patentanwalt in Kroatien soviel Geld erwirtschaften ? Wer validiert denn europäische Patente in Kroatien oder führt dort Prozesse ? Wieviele Patente melden kroatische Anmelder an, und wie ist dort das Preisniveau ? Es mag ja sein, dass es so eine offene Stelle wirklich gibt. Aber in diesen "Neu-Ländern" gibt es jede Menge Rechtsanwälte und eventuell auch nationale Patentvertreter, die als "European Patent Attorneys" vor dem EPA vertreten können. Es fehlt dort also zwar eventuell an Fachkompetenz, aber nicht an Leuten, die Unterschriften setzen können. Wenn es dort überhaupt Mandate gibt .....
Und in den "Neuländern", in denen es eine signifikante Patent-Tätigkeit gibt (Norvegen), gibt es auch schon erfahrene nationale Patentanwälte, die warten also auch nicht gerade auf uns.
Die "Neu-Länder" sind wohl nicht das Eldorado !
 

007Attorney

Schreiber
Vielen Dank euch allen bzgl. meiner Fragestellung im Bereich Gehaltsfixum......

100€ finde ich bereits ein sportliches Gehalt. In unserem Fall handelt es sich um einen Patentanwalt mit der fachli. Ausbildung als Maschinenbauer. Er trägt zwar gut für den Kanzleiumsatz bei, denoch ist er in vielen Bereichen noch nicht so juristisch Fit..... Seine fachlichen Stärken beschränken sich vereinfacht ausgedrückt im Bereich der Ausarbeitung von Patentanmeldungen. Die europ. Prüfung hat er ebenfalls noch nicht absolviert.
Somit schätze ich seinen "Marktwert" eher im Bereich der €85-90€ ein, oder....?
Viele Grüße
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
Werte aus der Praxis, die ich auch als i.O. für beide Seiten ansehen würde: 100k€. Wenn er dann in absehbarer Zeit (und nicht erst in 5 Jahren) 200k€ Honorarumsatz macht (bei fairer Aktenzuordnung....) darf er Partner werden.
 

Primzi

GOLD - Mitglied
MPS schrieb:
[Es fehlt dort also zwar eventuell an Fachkompetenz, aber nicht an Leuten, die Unterschriften setzen können. Wenn es dort überhaupt Mandate gibt
Genau deswegen!

Da gibt es nicht Mandate fuers Schreiben der Anmeldung aber eher "Freedom to operate".

Ich kann nur aus meiner Erfahrung Sprechen: Im Kroatien, Slowenien und Ungarn haben die 5 grossen Pharmazeutiker cca 4 bio EUR Umstatz. In den selben Landern gibt es weniger als 200 Leute die "Unterschriften setzen koennen", und weniger als ein Viertel davon die kompetent sind.

Jeder von dieser 5 Pharmaceutiker schreibt nur 15-30 Anmeldungen, aber es gibt not 30-40 Andere Pharmaceutiker, deren publicierte Anmeldungen muessen beurteilt worden. (Man kann nicht warten bis die Aemter endlich in irgendwelcher beschrenkter Fassung diese Patente erteile noder zurueckwiessen).

Mit anderen Worten: jede solche Firma muss 500-600 Anmeldungen pro Jahr genau vervolgen, analisieren, Ergebnis voraussagen und gegebenfalls eigene Plaene anpassen oder ins Oppo/Nichtighkeits gehen.

Wie vielle FTE (full time equivalents) sind ihrer meinung nach dafuer notwendig? Oder wie viel wuerde eine Kanzlei fur so eine Analyse von 500 Patentschriften rechnen?

P
 

PhD

SILBER - Mitglied
Das gelbe U schrieb:
Werte aus der Praxis, die ich auch als i.O. für beide Seiten ansehen würde: 100k€. Wenn er dann in absehbarer Zeit (und nicht erst in 5 Jahren) 200k€ Honorarumsatz macht (bei fairer Aktenzuordnung....) darf er Partner werden.
Also, 100k bei weniger als 200.000 Jahresumsatz (nur Honorar) entsprechen mehr als 50% Anteil. Wenn's das irgendwo gibt, wo? Da würd ich gern anfangen ;-) Vor allem als Angestellter, wo dann die Kanzlei noch die Lohnnebenkosten trägt...

Ich kenne das für angestellte Junganwälte so: Man bekommt ein garantiertes Fixum, das relativ niedrig liegt, aber so, dass man die Miete sicher bezahlen kann (z.B. bei 50k Euro Jahresgehalt). Wenn man dann über z.B. 140.000 Euro Jahresumsatz macht, bekommt man vom Überschuss z.B. 35%. Heißt also, 100k Jahreseinkommen sind bei einem Jahresumsatz von etwa 280.000 Euro drin (was sportlich, aber nicht völlig unrealistisch scheint). Das ganze kann man natürlich variieren, z.B. 40% statt 35, ein Fixum von 60k etc pp...
 

grond

*** KT-HERO ***
Das gelbe U schrieb:
Werte aus der Praxis, die ich auch als i.O. für beide Seiten ansehen würde: 100k€. Wenn er dann in absehbarer Zeit (und nicht erst in 5 Jahren) 200k€ Honorarumsatz macht (bei fairer Aktenzuordnung....) darf er Partner werden.
Das halte ich für etwas unrealistisch. Gibt es wirklich Kanzleien, die so etwas anbieten? Wenn ja, welche? ;)

Ich weiß eigentlich nur von einem Jungkollegen, bei dem es ein Grundgehalt gab. Darüberhinaus eine Umsatzbeteiligung von wohl 30%. Insgesamt ergab sich da bei einer Umsatzerwartung von ca. 200k€ schon ein sehr faires Gesamtgehalt. Eigentlich sogar ein auffallend gutes, aber der Kollege ist auch wirklich gut. Ansonsten weiß ich nur von Kollegen, die 40 bis 50% Umsatzbeteiligung in Scheinselbständigkeit bekommen, die Mehrzahl übrigens bei 40%. (Wie schon so oft diskutiert, können 40% bei einer Kanzlei deutlich besser als 60% bei einer anderen Kanzlei sein, die Sätze sind insofern erst einmal egal.)

Natürlich steht letztlich jeder unter Beobachtung, was den Umsatz angeht. Ein Umsatz konstant über einer bestimmten Schwelle wird es sein müssen, wenn man irgendwo Partner werden will. Ich halte einen Umsatz von 200k€ für machbar und als Bewertungsmaßstab für sinnvoll. Jedenfalls, wenn die Kanzlei einem auch entsprechende Mandate zur Verfügung stellt. Es soll da unrühmliche Fälle geben, wo durch entsprechende Mandatsaufteilung darauf geachtet wird, dass gesetzte Ziele nur schwer bis unmöglich zu erreichen sind. So ist es dann immer die Schuld des Aktenbearbeiters, dass er leider, leider nicht Partner werden kann. Bei Klage über die Mandate heißt es dann, man könne ja gefälligst auch mal selbst welche akquirieren...
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
grond schrieb:
Das gelbe U schrieb:
Werte aus der Praxis, die ich auch als i.O. für beide Seiten ansehen würde: 100k€. Wenn er dann in absehbarer Zeit (und nicht erst in 5 Jahren) 200k€ Honorarumsatz macht (bei fairer Aktenzuordnung....) darf er Partner werden.
Das halte ich für etwas unrealistisch. Gibt es wirklich Kanzleien, die so etwas anbieten? Wenn ja, welche? ;)
Leider gibt es das immer weniger. Besonders bei der Fairness hapert es mancherorten. Das dürfte auch der Grund für die zahlreichen Neugründungen sein. Bei einem Fixum von weniger als 100k (oder entsprechend niedriger Umsatzbeteiligung) und gleichzeitigem Verweis auf die Notwendigkeit zu eigener Aquise dürfte eine Neugründung bei den inzwischen minimalen Bürokosten nach einer gewissen Aquise- oder Mandantenbindungszeit lohnender sein. Dazu sollte man sagen, dass es sich im Rahmen einer bestehenden Kanzlei leichter aquiriert - gute Kenntnisse im Mandantenschutzklausel- und Schadensersatz-Recht sind da nicht von Nachteil. Der Ausgewogenheit zuliebe anfügen möchte ich, dass es durchaus Kanzleien gibt (vor allem jüngere), die Selbstaquise und anschließende Ausgründung nicht als Gotteslästerung ansehen.
 

Raney

BRONZE - Mitglied
Gibt es eigentlich einen Richtwert (nur Grob über´n Daumen gepeilt) wieviele Mandanten man akquirieren/betreuen muss um einen Umsatz von 100 bzw. 200k€ zu generieren?
 

Rex

*** KT-HERO ***
Ich würde grob schätzen, dass man 50 Mandanten aqirieren und halten müsste, um regelmäßig diesen Umsatz zu erzielen.
 

PhD

SILBER - Mitglied
Raney schrieb:
Gibt es eigentlich einen Richtwert (nur Grob über´n Daumen gepeilt) wieviele Mandanten man akquirieren/betreuen muss um einen Umsatz von 100 bzw. 200k€ zu generieren?
Das kann man doch so nie beantworten. Mir würde ein Mandant reichen, wenn der 100 Anmeldungen pro Jahr einreicht. Wenn ich die auch noch ausarbeiten soll dürfen's auch gern nur 50 sein. Andererseits würden mir auch 200 Mandanten nicht reichen, wenn die jeweils nur eine Marke registrieren lassen.
 
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