GebrMG GebrM falsch von DPMA eingetragen, Wettbewerber droht mit Löschung - und nun?

KandIng

Schreiber
Hallo,

folgendes Szenario:

Das DPMA hat das angemeldete GebrM (abgezweigt aus einer vor der Erteilung stehenden EP-Anmeldung) falsch eingetragen. Der Umfang des eingetragenen Hauptanspruchs des GebrMs ist fälschlicherweise deutlich größer als der der Anmeldung.

Deshalb droht nun ein Wettbewerber der Mandantin mit Löschung des GebrMs.

Wie würdet Ihr vorgehen?

Viele Grüße
KandIng
 

patposter

Vielschreiber
Beim DPMA einen neuen Anspruchssatz einreichen, der dem der EP-Anmeldung entspricht.

Dies gilt dann als vorweggenommener Verzicht auf die "falsch" eingetragene Fassung in einem potentiellen Lösuchungsverfahren.
 

PatFragen

*** KT-HERO ***
Nach der Frage, hat das Amt einen Fehler gemacht.
Dann würde ich mir mal § 26 DPMAV anschauen. § 95 PatG gilt entsprechend auch für das Gbm.
 
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