Hallo,
folgendes Szenario:
Das DPMA hat das angemeldete GebrM (abgezweigt aus einer vor der Erteilung stehenden EP-Anmeldung) falsch eingetragen. Der Umfang des eingetragenen Hauptanspruchs des GebrMs ist fälschlicherweise deutlich größer als der der Anmeldung.
Deshalb droht nun ein Wettbewerber der Mandantin mit Löschung des GebrMs.
Wie würdet Ihr vorgehen?
Viele Grüße
KandIng
folgendes Szenario:
Das DPMA hat das angemeldete GebrM (abgezweigt aus einer vor der Erteilung stehenden EP-Anmeldung) falsch eingetragen. Der Umfang des eingetragenen Hauptanspruchs des GebrMs ist fälschlicherweise deutlich größer als der der Anmeldung.
Deshalb droht nun ein Wettbewerber der Mandantin mit Löschung des GebrMs.
Wie würdet Ihr vorgehen?
Viele Grüße
KandIng