GebrMG Gebrauchsmusterschutz auf bereits bekannte Technik

Bruno 81

Schreiber
Hallo,

angenommen, es gibt im Handel einen technischen Artikel, für den keine Schutzanmeldung existiert und ein Käufer meldet genau diesen zum Gebrauchsmusterschutz an, obwohl es nicht seine eigene Entwicklung ist, sondern bereits seit Jahren im Handel erhältlich.

Angenommen, er handelt dabei vorsätzlich wissentlich, dass es keine Neuheit ist.
Was könnten theoretisch die Konsequenzen sein. (immer davon ausgehend, dass ihm anhand von Rechnungsbelegen oder dergleichen nachgewiesen werden kann, dass er den Artikel "zuvor" gekauft hat)
 
Oben