GebrMG Gebrauchsmusteranmeldung in den USA?

F

Fragesteller

Guest
Hallo zusammen,
gibt es in den USA eigentlich die Möglichkeit, ein Gebrauchsmuster eintragen zu lassen?
Viele Grüße und Danke,
der Fragesteller
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Umgekehrte Frage.
Was zeichnet ein Gebrauchsmuster aus? Neuheitsschonfrist? Nur auf gegenständliches gerichtete Ansprüche?

USA --> 12 Monate neuheitsschonfrist für Verfahren und Vorrichtungen/Stoffe
 

Patman

GOLD - Mitglied
so spontan keine Ahnung!

aber ein Tip: bei solchen Fragen hilft immer ein Blick ins MANUAL.
Das ist eine Reihe von braunen dicken Schmöckern, in denen für jedes Land die grundlegenden Regelungen zu finden sind. Sollte in jeder Kanzlei zu finden sein.
 
F

Fragesteller

Guest
@ Alex:jura

wir möchten ein Produkt kostengünstig schützen lassen

@ Patman

ich arbeite nicht in einer Kanzlei, sondern in einer Industriepatentabteilung. Bei uns gibt es so ein Manual also nicht, leider

Viele Grüße,
Fragesteller
 
A

Ah-No Nym

Guest
kurze Suche bei WIPO:

http://www.wipo.int/sme/en/ip_business/utility_models/where.htm

also gibt es Gebrauchsmuster anscheinend in:

Australia, Argentina, Armenia, Austria, ARIPO, Belarus, Belgium, Brazil, Bulgaria, China, Colombia, Costa Rica, Czech Republic, Denmark, Estonia, Ethiopia, Finland, France, Georgia, Germany, Greece, Guatemala, Hungary, Ireland, Italy, Japan, Kazakhstan, Kenya, Kyrgyzstan, Malaysia, Mexico, Netherlands, OAPI, Peru, Philippines, Poland, Portugal, Republic of Korea, Republic of Moldova, Russian Federation, Slovakia, Spain, Tajikistan, Trinidad & Tobago, Turkey, Ukraine, Uruguay and Uzbekistan

=> so wie es aussieht US leider nicht dabei

Grüße

Ah-No Nym
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Hallo Fragesteller,

mir ist immer noch nicht klar warum Ihr ein Gebrauchsmuster braucht.
Falls Ihr ein deutsches GBM habt --> Priorität beanspruchen und in USA ein normales Patent beantragen. Deutscher Schriftsatz einreichen und später (glaube 6 Monate) Übersetzung einreichen.
Vorsicht mit Vorveröffentlichung. Dann wird es kompliziert.

Natürlich sind die Gebühren für ein Patent zu entrichten und nicht vernachlässigbar wie bei einem DE-GBM. Dafür ein wesentlich längerer Schutz.

Habt Ihr keine externen Patentanwälte, an die Ihr Euch wenden könnt? Dies scheint vielleicht der beste Weg.

Übrigends gibt es auch in Deutschland "amerikanische Patentanwälte" die dann natürlich deutsch sprechen.
Die helfen gegen Gebühr sicherlich weiter.

Gruß
 
P

Patato

Guest
@all: Es gibt in den USA tatsächlich kein Gbm.

@alex: Ein einfach durch Eintragung zu erlangendes Schutzrecht wäre schon etwas anderes als ein Patent mit Prüfung und allem drum und dran, das den Mandanten bis zur Erteilung mindestens auf einen fünfstelligen Betrag zu stehen kommt.
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
@ Potato

Das ist mir schon klar. Deshalb habe ich ja gefragt, was der Beweggrund für ein GBM ist.
Zudem kann man auch in vielen Ländern schon aus einer Offenlegungsschrift gegen Verletzer vorgehen (mehr oder weniger effektiv). Ist meiner Meinung nach ähnlich (vieleicht ein wenig minder) sicher wie aus einem GBM. Bei GBM wird Löschungsantrag gestellt, der dann ja im Prinzip einer Prüfung entspricht.

Gruß
 
P

Patato

Guest
Alex:jura schrieb:
Zudem kann man auch in vielen Ländern schon aus einer Offenlegungsschrift gegen Verletzer vorgehen (mehr oder weniger effektiv).
Mit einem wichtigen Unterschied: (meist) kein Unterlassungsanspruch vor Erteilung! Ich kann also keine Unterlassungsklage erheben, sondern nur mit der veröffentlichten Anmeldung wedeln und sagen, böser Verletzer, warte nur, bis ich mein Patent erteilt bekomme...
 
R

Robby

Guest
Also mir gefällt an der ganzen Überlegung mit dem Gbm in USA (auch wenn es ein solches entgegen meines Wissens geben sollte) folgendes nicht:

In den USA ist ein Vorgehen aus einem Schutzrecht extrem teuer - und diese Kosten bekomme ich auch im Erfolgsfall nur zu einem Bruchteil ersetzt. Hinzu kommt, dass im Unterliegensfall ja auch immer schnell nach dem Verschulden gefragt wird; für mich heisst das, ein ungeprüftes Schutzrecht wäre in Amerika eine extrem heikle Angelegenheit und nur für betuchte Sportsfreunde mit Freude am Risiko und Geldausgeben zu empfehlen.

Fazit: Wenn sich der Mandant noch nicht mal das Patent leisten möchte, soll er es lieber gleich lassen und Geld sparen (so zumindest meine Empfehlung).
 
P

Patato

Guest
Robby schrieb:
Fazit: Wenn sich der Mandant noch nicht mal das Patent leisten möchte, soll er es lieber gleich lassen und Geld sparen (so zumindest meine Empfehlung).
Diese Meinung teile ich überhaupt nicht.

Es gibt ganze Branchen, in denen Schutzrechte durchaus ernst genommen und in der Regel auch beachtet werden. In der Praxis bedeutet das dann, der Konkurrent erfährt irgendwie vom Schutzrecht (z.B. durch eigene Recherche), lässt es abklären und entwickelt drumrum. So machen es zumindest nicht wenige meiner Mandanten, weil sie eben keine Lust auf Patentstreitigkeiten haben. In den meisten Fällen erfährt der Schutzrechtsinhaber davon gar nichts. Dennoch hat sein Schutzrecht einen Wert, da es ihm faktisch die gewünschte Exklusivität verschafft. Übrigens bereiten mir in Gutachten gerade die Gebrauchsmuster häufig am meisten Kopfzerbrechen, weil eben gerade dort der Schutz häufig breiter aussieht, als er (wegen teilweiser Nichtigkeit) ist.

Das Gericht brauche ich erst, wenn dieser Mechanismus versagt. Und selbst dann hilft oft erstmal eine Verwarnung, und die Sache ist gegessen. Was dann vor Gericht landet, ist nur die Spitze des Eisbergs. Und wie viele Verfahren kommen in den USA bis zum Urteil? Ein US-Kollege sprach kürzlich von 3% der eingereichten Klagen, ob das stimmt weiss ich nicht, aber die Richtung stimmt sicher.

Fazit: Selbst ohne das nötige Kleingeld für die Rechtsdurchsetzung kann ein Patent oder Gbm einen Wert darstellen. Ach ja, und dann gibt es ja noch die US-Rechtsanwälte, die auf Contingency Fee arbeiten...
 
R

Robby

Guest
Ich kenne bei US-Anwälten und Verletzung nur ein Wort: Vorauskasse. Ob der Prozess abgeschlossen wird oder nicht ist dem Anwalt wurscht, der kassiert. Und Erfolgshonorare im gewerblichen Rechtschutz? Da müsste beim Erfolg erstmal genügend Geld rumkommen. Wenn man nicht gerade Nakamura heisst, die blaue Leuchtdiode erfunden hat und auf Arbeitnehmererfindervergütung klagt, sieht es da eher mau aus. Und zu dem Thema drumherum entwickeln: Ich kenne das so: Wie groß ist der Anmelder, kann der uns finanziell das Wasser reichen? Wenn ja, dann sehen, wie man drum herum kommt und sonst einfach mitten durch. Die Rechtspflege im gewerblichen Rechtschutz ist in den USA nun mal in großem Umfang den Grundsätzen der freien Marktwirtschaft zugänglich, da lässt sich wenig rütteln.

Egal, die Diskussion erübrigt sich, Gbms gibt es in USA nicht (wie oben schon bemerkt und von mir vorhin nicht gelesen, hüstel:-/) Kleine Begriffsrichtigstellung: Gbm-Löschung, nicht Nichtigkeit, oder meintest Du Patente?
 
P

Patato

Guest
Robby: Insoweit vollkommen einverstanden. Was die Begriffe angeht: Das Gbm ist nichtig, also wird es gelöscht. Ich meinte also nicht das Nichtigkeitsverfahren, sondern den materiellen Nichtigkeitsbegriff. Hoffe damit dem begrifflichen Standard entsprochen zu haben.
 
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