Kurt
*** KT-HERO ***
Hallo Forum,
wenn sich bei einer deutschen Patentanmeldung nach knapp 10 Jahren und einem halben Dutzend an Prüfungsbescheiden und Ehrenrunden durchs Bundespatentgericht allmählich herausstellt, dass aus der ursprünglichen Offenbarung wirklich *nichts* Patentfähiges mehr herauszupressen ist -- macht man das eigentlich üblicherweise, dass man den Mandanten noch den Ausweg der Gebrauchsmusterabzweigung anbietet bzw. erläutert?
Vielen Dank schonmal für eure Tipps oder Erfahrungswerte,
Grüße Kurt
wenn sich bei einer deutschen Patentanmeldung nach knapp 10 Jahren und einem halben Dutzend an Prüfungsbescheiden und Ehrenrunden durchs Bundespatentgericht allmählich herausstellt, dass aus der ursprünglichen Offenbarung wirklich *nichts* Patentfähiges mehr herauszupressen ist -- macht man das eigentlich üblicherweise, dass man den Mandanten noch den Ausweg der Gebrauchsmusterabzweigung anbietet bzw. erläutert?
Vielen Dank schonmal für eure Tipps oder Erfahrungswerte,
Grüße Kurt