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mthesen
Guest
Folgender Sachverhalt bereitet mir Kopfzerbrechen:
A verkauft eine von ihm erfundene Vorrichtung V an B und an alle möglichen anderen. B meldet noch innerhalb der Neunheitsschonfrist ein Gebrauchsmuster auf V mit kleinen Modifikationen an. Kann A nach §8 PatG Übertragung des Gebrauchsmusters verlangen? Schließlich hat B nichts widerrechtlich entnommen sondern nur etwas von A gekauft.
A verkauft eine von ihm erfundene Vorrichtung V an B und an alle möglichen anderen. B meldet noch innerhalb der Neunheitsschonfrist ein Gebrauchsmuster auf V mit kleinen Modifikationen an. Kann A nach §8 PatG Übertragung des Gebrauchsmusters verlangen? Schließlich hat B nichts widerrechtlich entnommen sondern nur etwas von A gekauft.