GebrMG Gebrauchsmuster-Neuheitsschonfrist und Priorität für Patentanmeldung

PK_Schach.Matt

*** KT-HERO ***
Ah-No Nym schrieb:
... ich habe ggf. bis zu 11,5 Jahre nach der ersten Vorveröffentlichung Schutz ....
Das würde dem obigen aber widersprechen, da ich erst ab Eintragung des GebrM Schutz habe. Zwischen Neuheitsschonfrist und Priozeitraum scheint es keinen Schutz zu geben.
 

Ah-No Nym

*** KT-HERO ***
oops, habe mich missverständlich ausgedrückt...

man kann natürlich nicht die Schutzdauer an sich verlängern (die sich immer von der Eintragung bis zum Laufzeitende berechnet). ich meinte vielmehr, man kann diese 9,? Jahre "Schutzdauer" um ein Jahr nach hinten schieben, da die 10 Jahre Laufzeit vom Anmeldetag an gerechnet werden ...

Bis zur Eintragung hat man keine Schutz, das ist richtig, aber die Verletzer kommen ja auch meist erst zu einem späteren Zeitpunkt, so dass eine solche Verschiebung nach hinten in der Praxis durchaus seinen Sinn haben kann...

Grüße

Ah-No Nym
 
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