Hallo Alle,
Ich habe mal eine Frage bezeuglich einer Gebrauchmusterabzweigung.
Abzweigungsmöglichkeiten bestehen ja nur bis zum Ablauf von 2 Monaten nach dem Ende des Monats, in dem die Patentanmeldung erledigt, also erteilt oder zurückgewiesen oder ein etwaiges Einspruchsverfahren abgeschlossen wurde.
Ich wollte mal fragen, ob sich das auch auf das Beschwerdeverfahren ausweitet? Kann ich das Gebrauchsmuster auch abzweigen, wenn ein Beschwerdeverfahren noch anhangig ist? Ist da die Frist auch 2 Monate?
Danke!
Ich habe mal eine Frage bezeuglich einer Gebrauchmusterabzweigung.
Abzweigungsmöglichkeiten bestehen ja nur bis zum Ablauf von 2 Monaten nach dem Ende des Monats, in dem die Patentanmeldung erledigt, also erteilt oder zurückgewiesen oder ein etwaiges Einspruchsverfahren abgeschlossen wurde.
Ich wollte mal fragen, ob sich das auch auf das Beschwerdeverfahren ausweitet? Kann ich das Gebrauchsmuster auch abzweigen, wenn ein Beschwerdeverfahren noch anhangig ist? Ist da die Frist auch 2 Monate?
Danke!