A
Angie
Guest
Kann eine GdbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) mittlerweile problemlos als Inhaber einer deutschen Marke im Register geführt werden ? Nach der Grundsatzentscheidung des BGH (GdbR kann Träger von Rechten und Pflichten sein) müßte das wohl drin sein. Was mich besonders interessiert: Sind bei der Eintragung dann alle Mitglieder der GdbR einzeln anzugeben bzw. sind die Gesellschafter überhaupt anzugeben ?
Danke für die Tips ....
Danke für die Tips ....