Allg. GdbR als Markeninhaber

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Angie

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Kann eine GdbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) mittlerweile problemlos als Inhaber einer deutschen Marke im Register geführt werden ? Nach der Grundsatzentscheidung des BGH (GdbR kann Träger von Rechten und Pflichten sein) müßte das wohl drin sein. Was mich besonders interessiert: Sind bei der Eintragung dann alle Mitglieder der GdbR einzeln anzugeben bzw. sind die Gesellschafter überhaupt anzugeben ?

Danke für die Tips ....
 
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Guest
Schau mal die Entscheidung in GRUR 2004, 12, 1030ff. an, die könnte Dir weiterhelfen
 
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Mannometer

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Gast schrieb:
Schau mal die Entscheidung in GRUR 2004, 12, 1030ff. an, die könnte Dir weiterhelfen
Hey, danke für den Hinweis. Auf dieses Urteil habe ich lange gewartet. Das war ja immer ein elender Affenzirkus. Gut, dass das nun mal geklärt wurde. Und auch noch mit vernünftigem Ergebnis.

Kann man irgendwie herausfinden, ob das DPMA Rechtsmittel eingelegt hat?

@Angie: Seit wann ist denn "GdbR" gebräuchlich? Üblicherweise heißt das doch "GbR" - oder BGB-Gesellschaft.
 
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Angie

Guest
[/quote]@Angie: Seit wann ist denn "GdbR" gebräuchlich? Üblicherweise heißt das doch "GbR" - oder BGB-Gesellschaft.[/quote]Ich habe selbst eine GbR gegründet und diese auch so genannt. Ich werde jedoch immer darauf angesprochen, dass es doch GdbR heißen müsste. Ich selbst bevorzuge auch GbR ....
 
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Mannometer

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Angie schrieb:
werde jedoch immer darauf angesprochen, dass es doch GdbR heißen müsste
GbR steht für "Gesellschaft bürgerlichen Rechts", ist also ein korrekter Genitiv. Dass es nur ein einziges bürgerliches Recht für Deutschland gibt und man somit berechtigterweise von dem bürgerlichen Recht sprechen könnte, ist zwar an sich richtig, aber doch völlig unüblich. Dass man hingegen von dem bürgerlichen Recht sprechen muss, ist Unsinn.

Sind das Fachleute (Rechtsanwälte, Steuerberater), die solch seltsame Kritik äußern? Oder einfach nur VIPs?
 
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Angie

Guest
Mannometer schrieb:
GbR steht für "Gesellschaft bürgerlichen Rechts", ist also ein korrekter Genitiv. Dass es nur ein einziges bürgerliches Recht für Deutschland gibt und man somit berechtigterweise von dem bürgerlichen Recht sprechen könnte, ist zwar an sich richtig, aber doch völlig unüblich. Dass man hingegen von dem bürgerlichen Recht sprechen muss, ist Unsinn.
Dem stimme ich zu !
 
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