Es wird behauptet, dass Rechtsberatungs-GmbHs beim (lukrativen) Mandanten schlecht angesehen sind, weil die Rechtsberater sich selbst bzw. gegenseitig offenbar so wenig trauen, dass sie eine Haftungsbeschränkung für notwendig erachten.Alex:jura schrieb:Welche Vor- bzw. Nachteile bringt es, ausser den Vorteil der Haftungsbeschränkung und dem Nachteil der Gewerbesteuerpflicht.
Da die Patentanwalts-GmbHs aber faktisch nicht wirklich schlecht dastehen, kann an dieser Behauptung nicht viel dran sein...grond schrieb:Es wird behauptet, dass Rechtsberatungs-GmbHs beim (lukrativen) Mandanten schlecht angesehen sind, weil die Rechtsberater sich selbst bzw. gegenseitig offenbar so wenig trauen, dass sie eine Haftungsbeschränkung für notwendig erachten.