GbR oder GmbH

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Hallo,

es gibt ja inzwischen die Möglichkeit sich statt in einer GbR in einer Kapitalgesellschaft zu assozieren. Welche Vor- bzw. Nachteile bringt es, ausser den Vorteil der Haftungsbeschränkung und dem Nachteil der Gewerbesteuerpflicht.

Gruß
Alex
 

grond

*** KT-HERO ***
Alex:jura schrieb:
Welche Vor- bzw. Nachteile bringt es, ausser den Vorteil der Haftungsbeschränkung und dem Nachteil der Gewerbesteuerpflicht.
Es wird behauptet, dass Rechtsberatungs-GmbHs beim (lukrativen) Mandanten schlecht angesehen sind, weil die Rechtsberater sich selbst bzw. gegenseitig offenbar so wenig trauen, dass sie eine Haftungsbeschränkung für notwendig erachten.
 

Thik

Schreiber
Problematisch ist in meinen Augen, dass nach § 43 GmbHG wieder ein Hintertürchen geschaffen ist, durch das die Haftung zumindest den Geschäftsführer der GmbH treffen kann - mit dem zusätzlichen Charme, dass diese Haftung möglicherweise nicht durch die Berufshaftpflicht abgedeckt ist. Ferner wird von der Patenanwaltskammer ein zusätzlicher Kammerbeitrag erhoben.
 

paule

BRONZE - Mitglied
Ein größer Vorteil ist meines Erachtens die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge - die GmbH darf ein Vermögen haben, die GbR nicht. Man kann daher unversteuertes Geld für ausscheidende Altsozien ansparen.
 

union

*** KT-HERO ***
grond schrieb:
Es wird behauptet, dass Rechtsberatungs-GmbHs beim (lukrativen) Mandanten schlecht angesehen sind, weil die Rechtsberater sich selbst bzw. gegenseitig offenbar so wenig trauen, dass sie eine Haftungsbeschränkung für notwendig erachten.
Da die Patentanwalts-GmbHs aber faktisch nicht wirklich schlecht dastehen, kann an dieser Behauptung nicht viel dran sein...

Ich glaube sowieso nicht, dass ein Mandant bei Anwaltsfehlern immer gleich Haftung in Betracht zieht. Selten lassen sich Schäden wirklich klar beziffern und unmittelbar auf den Fehler des Anwalts zurückführen... Wenn der Anwalt was verbockt, dann wechselt man einfach die Kanzlei.
 
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