Hallo Liebes Forum,
ich habe einen allgemeine BGB-Frage zur Garantie. Wir sind in Hagen noch nicht soweit, als dass ich es allein herausfinden könnte.
Auf der Seite von Jura (Kaffeemaschinen) steht folgendes:
http://www.de.jura.com/guarantee_de
"Wer sich heute für den Kauf eines unserer Produkte entscheidet, hat neben einem Premium-Produkt auch direkt eine Premium-Garantie erworben. Für alle aktuellen Produkte, die Sie ab dem 1. Juli 2006 bei einem autorisierten JURA Fachhändler gekauft haben, gilt jetzt eine verlängerte Garantiezeit von 25 Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber uns als Hersteller geltend machen.
Als Hersteller gewähren wir heute nur dann Garantie auf unsere Produkte, wenn diese bei einem von uns autorisierten Händler gekauft wurden. Was das heißt? Über 5.500 Händler in Deutschland sind von uns dazu autorisiert, JURA Geräte zu verkaufen. Dies bietet Ihnen - unseren Kunden - beste Beratungs- und Servicequalität. Und die liegt uns besonders am Herzen. Egal, ob Sie sich vor der Kaufentscheidung informieren wollen oder bereits eine Maschine erworben haben. JURA Vollautomaten, die nicht bei einem autorisierten Händler gekauft wurden, genießen keine Hersteller-Garantie."
Was mich daran stört, ist "Als Hersteller gewähren wir heute nur dann Garantie auf unsere Produkte, wenn diese bei einem von uns autorisierten Händler gekauft wurden. "
Frage:
Ist das nicht unzulässig? Kann mir ein Hersteller vorgeben, wo ich meine Kaffeemaschine kaufe, wenn ich die allgemein gesetzlichen Ansprüche haben will?
Ich muss doch immer meine 24 Monate haben, egal wo!?
Den 25. Monat können die meinetwegen behalten.
Irgendwie klingt das ganze wie eine fiese Werbefalle, was mich sauer macht.
Oder liege ich da falsch?
ich habe einen allgemeine BGB-Frage zur Garantie. Wir sind in Hagen noch nicht soweit, als dass ich es allein herausfinden könnte.
Auf der Seite von Jura (Kaffeemaschinen) steht folgendes:
http://www.de.jura.com/guarantee_de
"Wer sich heute für den Kauf eines unserer Produkte entscheidet, hat neben einem Premium-Produkt auch direkt eine Premium-Garantie erworben. Für alle aktuellen Produkte, die Sie ab dem 1. Juli 2006 bei einem autorisierten JURA Fachhändler gekauft haben, gilt jetzt eine verlängerte Garantiezeit von 25 Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber uns als Hersteller geltend machen.
Als Hersteller gewähren wir heute nur dann Garantie auf unsere Produkte, wenn diese bei einem von uns autorisierten Händler gekauft wurden. Was das heißt? Über 5.500 Händler in Deutschland sind von uns dazu autorisiert, JURA Geräte zu verkaufen. Dies bietet Ihnen - unseren Kunden - beste Beratungs- und Servicequalität. Und die liegt uns besonders am Herzen. Egal, ob Sie sich vor der Kaufentscheidung informieren wollen oder bereits eine Maschine erworben haben. JURA Vollautomaten, die nicht bei einem autorisierten Händler gekauft wurden, genießen keine Hersteller-Garantie."
Was mich daran stört, ist "Als Hersteller gewähren wir heute nur dann Garantie auf unsere Produkte, wenn diese bei einem von uns autorisierten Händler gekauft wurden. "
Frage:
Ist das nicht unzulässig? Kann mir ein Hersteller vorgeben, wo ich meine Kaffeemaschine kaufe, wenn ich die allgemein gesetzlichen Ansprüche haben will?
Ich muss doch immer meine 24 Monate haben, egal wo!?
Den 25. Monat können die meinetwegen behalten.
Irgendwie klingt das ganze wie eine fiese Werbefalle, was mich sauer macht.
Oder liege ich da falsch?