Patent-ante
Vielschreiber
Gemäß Inhalt der Mitteilung 7/87 des Präsidenten des DPMA kann ja ein deutsches Prüfungsverfahren ggf. mehrfach um 12 Monate "ausgesetzt" werden, wenn eine parallele EP-Anmeldung mit Benennung von DE anhängig ist.
Gibt es eine ähnliche Möglichkeit, falls statt einer EP- eine PCT-Anmeldung existiert, in der DE bestimmt ist? Worauf kann man sich ggf. berufen? Hat hiermit jemand auch im Falle einer Nichtexistenz einer entsprechenden Regelung bereits beim DPMA positive Erfahurngen gemacht?
Danke vorab für Feedback.
Gibt es eine ähnliche Möglichkeit, falls statt einer EP- eine PCT-Anmeldung existiert, in der DE bestimmt ist? Worauf kann man sich ggf. berufen? Hat hiermit jemand auch im Falle einer Nichtexistenz einer entsprechenden Regelung bereits beim DPMA positive Erfahurngen gemacht?
Danke vorab für Feedback.