H
Hanno
Guest
Gebrauchsmustergesetz § 5:
"Gebrauchsmusterabzweigung"
[Die Gebrauchsmusterabzweigung] kann bis zum Ablauf von zwei Monaten nach dem Ende des Monats, in dem die Patentanmeldung erledigt ist [erfolgen].
Fragen:
1) Wann ist eine von der Prüfungsstelle per Beschluss zurückgewiesene Patentanmeldung rechtskräftig erledigt (etwa mit Ablauf der Beschwerdefrist?)?
2) Wo steht's im Gesetz, oder ist das definitiv banal?
"Gebrauchsmusterabzweigung"
[Die Gebrauchsmusterabzweigung] kann bis zum Ablauf von zwei Monaten nach dem Ende des Monats, in dem die Patentanmeldung erledigt ist [erfolgen].
Fragen:
1) Wann ist eine von der Prüfungsstelle per Beschluss zurückgewiesene Patentanmeldung rechtskräftig erledigt (etwa mit Ablauf der Beschwerdefrist?)?
2) Wo steht's im Gesetz, oder ist das definitiv banal?