Pimpek
Vielschreiber
Hallo,
ich wollte mal wissen, was der Unterschied zwischen Patentvindikation und widerrechtlicher Entnahme ist. Nach § 8 PatG scheinen das ja unterschiedliche Dinge zu sein. Kann mir da jemand weiterhelfen? Habe schon im Kommentar geblättert, aber da wird gar nicht eingegangen auf widerr. Entn.
Dann wäre da noch eine Frage zu Zusatzpatenten. Warum macht man denn eine Zusatzanmeldung? Klar, Verbesserung usw. Aber wieso keine Nachanmeldung?
Sind für ein Zusatzpatent genau dieselben Gebühren zu zahlen wie bei einem normalen Patent? Gleiche Voraussetzungen bzgl. Erfindungshöhe usw?
So, das wars auch schon.
Danke schonmal für die Hilfe!
Pimpek
ich wollte mal wissen, was der Unterschied zwischen Patentvindikation und widerrechtlicher Entnahme ist. Nach § 8 PatG scheinen das ja unterschiedliche Dinge zu sein. Kann mir da jemand weiterhelfen? Habe schon im Kommentar geblättert, aber da wird gar nicht eingegangen auf widerr. Entn.
Dann wäre da noch eine Frage zu Zusatzpatenten. Warum macht man denn eine Zusatzanmeldung? Klar, Verbesserung usw. Aber wieso keine Nachanmeldung?
Sind für ein Zusatzpatent genau dieselben Gebühren zu zahlen wie bei einem normalen Patent? Gleiche Voraussetzungen bzgl. Erfindungshöhe usw?
So, das wars auch schon.
Danke schonmal für die Hilfe!
Pimpek