Fragen zu Zusatzpatenten und Vindikation bzw. widerrechtliche Entnahme

Pimpek

Vielschreiber
Hallo,

ich wollte mal wissen, was der Unterschied zwischen Patentvindikation und widerrechtlicher Entnahme ist. Nach § 8 PatG scheinen das ja unterschiedliche Dinge zu sein. Kann mir da jemand weiterhelfen? Habe schon im Kommentar geblättert, aber da wird gar nicht eingegangen auf widerr. Entn.

Dann wäre da noch eine Frage zu Zusatzpatenten. Warum macht man denn eine Zusatzanmeldung? Klar, Verbesserung usw. Aber wieso keine Nachanmeldung?
Sind für ein Zusatzpatent genau dieselben Gebühren zu zahlen wie bei einem normalen Patent? Gleiche Voraussetzungen bzgl. Erfindungshöhe usw?

So, das wars auch schon.

Danke schonmal für die Hilfe!

Pimpek
 

union

*** KT-HERO ***
ich wollte mal wissen, was der Unterschied zwischen Patentvindikation und widerrechtlicher Entnahme ist.

Meinem Verständnis nach wird zuerst durch den Nichtberechtigten widerrechtlich entnommen (=Widerrechtliche Entnahme), und deshalb kann die Anmeldung od. das Patent auf den Berechtigten übertragen werden (=Vindikation).

union
 

union

*** KT-HERO ***
Warum macht man denn eine Zusatzanmeldung?

Ich kenne ehrlich gesagt niemanden, der jemals ein Zusatzpatent beantragt hätte. Mein (spärliches) Wissen hierzu beruht damit lediglich auf Literatur.

Aber wieso keine Nachanmeldung?
Antrag auf Zusatzpatent ist bis zu 18 Monate nach Anmeldetag des Hauptpatents möglich, und somit also auch noch nach Ablauf der Priofrist des Hauptpatents.

Sind für ein Zusatzpatent genau dieselben Gebühren zu zahlen wie bei einem normalen Patent? Gleiche Voraussetzungen bzgl. Erfindungshöhe usw?

Nach §17 Abs. 2 PatG entfallen für ein Zusatzpatent die Jahresgebühren, damit wäre es günstiger als eine Nachanmeldung. Im Übrigen würde die Prio für tatsächliche Verbesserungen, die sich ja auch vom Hauptpatent unterscheiden müssten, sowieso nicht halten.

Gleiche Voraussetzungen bzgl. Erfindungshöhe usw?
Ja, die Vorraussetzungen bzgl. Neuheit, Erfindungshöhe usw sind die gleichen (übrigens auch in Bezug zur Lehre des Hauptpatents, da dieses Stand der Technik entweder gemäß §3 Abs.1 oder gemäß §3 Abs.2 PatG ist)

union
 

Patentrezept

BRONZE - Mitglied
Nach §17 Abs. 2 PatG entfallen für ein Zusatzpatent die Jahresgebühren, damit wäre es günstiger als eine Nachanmeldung.
Da bei Beanspruchung der inneren Prio die ältere Anmeldung als zurückgenommen gilt, fallen für diese auch keine JG mehr an. Also zunächst mal kein Unterschied zum Zusatzpatent oder sehe ich das falsch?

Für die Zusatzanmeldung fallen jedoch noch sämtliche Verfahrenskosten an (z.B. Prüfungsgebühr). Dafür bekomme ich beim Zusatzpatent allerdings nochmal 10 Ansprüche kostenlos mit.

Man kann also nicht pauschal sagen, dass das eine oder andere kostengünstiger wäre.

Im Übrigen würde die Prio für tatsächliche Verbesserungen, die sich ja auch vom Hauptpatent unterscheiden müssten, sowieso nicht halten.
Soll das heißen, es ist egal, ob man die Prio beansprucht oder ein Zusatzpatent beantragt? Das ist meiner Ansicht nach nicht so.

Das Zusatzpatent muss eine Verbesserung des Hauptpatents enthalten. Verbesserung heißt allerdings nicht, dass sich das Zusatzpatent erfinderisch von dem (nicht veröffentlichten) Hauptpatent unterscheiden muss. Stand der Technik, der zwischen dem Anmeldetag der früheren Anmeldung/Hauptanmeldung und dem Anmeldetag der Nachanmeldung/Zusatzanmeldung veröffentlicht wird und die wesentlichen Merkmale der früheren Anmeldung/Hauptanmeldung vorwegnimmt kann daher zum Scheitern der Zusatzanmeldung führen, während die Prio-Nachanmeldung hält.

Außer um Geld zu sparen, wenn man über die 12 Monate kommt, fällt mir daher eigentlich kein Grund ein, ein Zusatzpatent zu beantragen.
 

union

*** KT-HERO ***
Da bei Beanspruchung der inneren Prio die ältere Anmeldung als zurückgenommen gilt, fallen für diese auch keine JG mehr an. Also zunächst mal kein Unterschied zum Zusatzpatent oder sehe ich das falsch?

Naja, im Fall der inneren Prio hätte man 1 Patent gehabt, für welches man 1x Jahresgebühren gezahlt hätte und im Fall des Zusatzpatents hätte man 2 Patente gehabt, für die man aber auch nur 1x Jahresgebühren gezahlt hätte. Aber Prioinanspruchnahme brachte in diesem Zusammenhang, wie gesagt, sowieso nichts.

Stand der Technik, der zwischen dem Anmeldetag der früheren Anmeldung/Hauptanmeldung und dem Anmeldetag der Nachanmeldung/Zusatzanmeldung veröffentlicht wird und die wesentlichen Merkmale der früheren Anmeldung/Hauptanmeldung vorwegnimmt kann daher zum Scheitern der Zusatzanmeldung führen, während die Prio-Nachanmeldung hält.

Auch wenn sich die Nachanmeldung in nur einem Merkmal von der ersten Anmeldung unterscheiden muss, so hält doch die Prio für einen Gegenstand umfassend genau dieses eine Merkmal nicht. Ein Stand der Technik wie von Dir beschrieben würde somit immer auch zum Scheitern der Nachanmeldung führen.
 

Patentrezept

BRONZE - Mitglied
Auch wenn sich die Nachanmeldung in nur einem Merkmal von der ersten Anmeldung unterscheiden muss, so hält doch die Prio für einen Gegenstand umfassend genau dieses eine Merkmal nicht. Ein Stand der Technik wie von Dir beschrieben würde somit immer auch zum Scheitern der Nachanmeldung führen.

Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch - deshalb probiere ich es mal mit einem Beispiel (vielleicht fällt jemandem ja noch ein besseres ein):

1. die frühere Anmeldung enthält die Merkmale A+B; A+B sind zum Zeitpunkt der Anmeldung neu und beruhen auf erfinderischer Tätigkeit

2. die spätere Anmeldung enthält die Merkmale A+B und zusätzlich das Merkmal C; Merkmal C beruht im Verhältniss zu den Merkmalen A+B nicht auf erfinderischer Tätigkeit, stellt aber eine sinnvolle Verbesserung der ursprünglichen Anmeldung dar und soll in die Anmeldung mit aufgenommen bzw. als Zusatzpatent angemeldet werden.

3. im Zeitraum zwischen der frühen und der späten Anmeldung werden A+B veröffentlicht.

--> die Nachanmeldung hält und die Zusatzanmeldung fällt??

Da die Zusatzanmeldung quasi als Unteranspruch der Hauptanmeldung formuliert werden können muss, erscheint es aus meiner Sicht immer zweckmäßiger die Prio zu beanspruchen, um den Zeitrang für alle Merkmale zu bekommen, die ich aus der Hauptanmeldung in der Zusatzanmeldung benötige. Klar hält die Prio für das in der Prio-Anmeldung nicht enthaltene Merkmal nicht - das spielt aber nur dann eine Rolle, wenn das Merkmal zwischenzeitlich veröffentlicht wurde. Welchen Zweck hätte denn sonst die Inanspruchnahme der inneren Prio?
 

union

*** KT-HERO ***
1. die frühere Anmeldung enthält die Merkmale A+B; A+B sind zum Zeitpunkt der Anmeldung neu und beruhen auf erfinderischer Tätigkeit

2. die spätere Anmeldung enthält die Merkmale A+B und zusätzlich das Merkmal C; Merkmal C beruht im Verhältniss zu den Merkmalen A+B nicht auf erfinderischer Tätigkeit, stellt aber eine sinnvolle Verbesserung der ursprünglichen Anmeldung dar und soll in die Anmeldung mit aufgenommen bzw. als Zusatzpatent angemeldet werden.

3. im Zeitraum zwischen der frühen und der späten Anmeldung werden A+B veröffentlicht.

--> die Nachanmeldung hält und die Zusatzanmeldung fällt??
Nein, beide fallen bezüglich der Merkmalskombination A+B+C, denn beiden kommt bezüglich dieser Merkmalskombination ein Zeitrang zu, der nach der Veröffentlichung von A+B liegt.

Klar hält die Prio für das in der Prio-Anmeldung nicht enthaltene Merkmal nicht - das spielt aber nur dann eine Rolle, wenn das Merkmal zwischenzeitlich veröffentlicht wurde.

Nein, denn auch bereits die Veröffentlichung der Merkmale A+B (ohne C) ist gemäß Deinem Beispiel relevant für den Gegenstand A+B+C.

Welchen Zweck hätte denn sonst die Inanspruchnahme der inneren Prio?
Die Inanspruchnahme der inneren Prio sichert Dir den Zeitrang für alle Merkmalskombinationen, die so schon in der Prio enthalten waren und weiter so beansprucht werden (z.B. A+B). Allen zusätzlichen Merkmalskombinationen (und nur um solche ging es bei den Zusatzpatenten) kommt der Zeitrang deren Einreichung zu.

Dies gilt für die Nachanmeldung genauso wie für das Zusatzpatent.
 

Pimpek

Vielschreiber
So, ich komme jetzt nicht mehr mit. Was sind denn nun klar und deutlich die Vorteile einer Zusatzanmeldung? (Stichworte reichen vollkommen ;))
 

Pimpek

Vielschreiber
Ok, also verstehe ich das richtig:

Das Zusatzpatent kann noch beantragt werden, wenn die Beanspruchung einer Prio längst nicht mehr möglich ist, hat dafür allerdings eine geringere Laufzeit.
Trotzdem sind genau dieselben Gebühren im Anmelde- und Erteilungsverfahren zu zahlen, wie für eine normale Patentanmeldung mit Prio (außer weitere 10 Ansprüche und Jahresgebühren) und es findet genau die gleiche Prüfung des Erfindungsgegenstandes statt.

Wenn das so richtig ist, dann reicht ein einfaches "ja" :)
 

union

*** KT-HERO ***
Ok, also verstehe ich das richtig:

Das Zusatzpatent kann noch beantragt werden, wenn die Beanspruchung einer Prio längst nicht mehr möglich ist, hat dafür allerdings eine geringere Laufzeit.
Trotzdem sind genau dieselben Gebühren im Anmelde- und Erteilungsverfahren zu zahlen, wie für eine normale Patentanmeldung mit Prio (außer weitere 10 Ansprüche und Jahresgebühren) und es findet genau die gleiche Prüfung des Erfindungsgegenstandes statt.

Wenn das so richtig ist, dann reicht ein einfaches "ja" :)

Ja (einfaches).
 
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