Fragen hinsichtlich, Inanspruchnahme, Vergütung, Vertragliche Sonderregelung

Michaelbb

Schreiber
Hallo,

ich hab mich in den letzten Tagen sehr gut eingelesen in das Thema Patentrecht und ArbeitnehmerErfindergesetz. Dennoch sind Fragen, die ich bislang nicht finden konnte.
Ich hoffe nicht zuviele...

Beschreibung Situation:
In unserem Unternehmen werden folgende Regelungen angewandt. Es gibt eine kleine Vergütung bei einer Anmeldung und bei einer Veröffentlichung(~50-100€). Bei Patenterteilung gibt es eine etwas größere Vergütung(~500€), oft mit dem pauschalen Hinweis, dass das Patent nicht Verwendung findet und dies nun mit der Pauschalvergütung abgegolten ist.
Hier sollte man wachsam sein. Wenn man hier die Rückmeldung gibt, dass hier Umsätze generiert werden, dann wird man gemäß dem Schlüssel vom Umsatz vergütet.
Der Schlüssel wird in der Inanspruchnahmeregelung festgelegt. Der Liegt bei ca. 0,25%, multipliziert mit dem Schlüssel (stellung im Betrieb) und ANzahl der Teilnehmer. Die Firma ist im Automotive tätig. In dieser Regelung werden zusätzlich noch folgende Regeln festgelegt.
- Ich verzichte auf die Anmeldung in Ländern, in denen die Fa. keine Anmeldung vornimmt.
- Zahlung erfolgt erst nach Erteilung des Schutzrechtes.
- Bei Freigabe der Erfindung, ein kostenloses Mitnutzungsrecht
Bei einige Patenten wird kein Prüfungsauftrag erstellt, sondern abgewartet. Das hat zur Folge, dass es bis zu 7 Jahre geht, bis spätestens der Prüfungsantrag gestellt werden muß. Nach weiteren 1-2 Jahren ist das Patent dann ggf. erteilt.

Fragen:
- Kann ein Unternehmen diese abweichenden Vereinbarungen zum ArbEG festlegen und haben diese Bestand, wenn ich dies unterschreibe. Oder sind solche Vereinbarungen nicht zulässig und der Vertrag somit nicht gültig?
- Speziell auch bezogen auf die Vergütung, regelt das ArbEG meines Erachtens es so, dass eine Vergütung ab Nutzung erfolgen muß. Kann ich nachträglich diese Vergütung einfordern?
laut folgendem Link muß diese gezahlt werden, aber was ist wenn es solche Zusatzvereinbarungen gibt?
http://www.ktforum.de/showthread.ph...ung-erst-nach-Erteilung&highlight=Verg%FCtung

- Trotz einer Erfindungsmeldung von mir und unterschriebener Inanspruchnahmevereinbarung wurde in zwei Fällen kein Patent angemeldet vom Unternehmen. Wurde vermutlich vergessen, zumindest weiß es keiner mehr. Hab ich hier dennoch das Recht auf eine Vergütung?
- Laut diverser Quellen ist eine Lizenzgebühr im Automotive bei 0,5-5%. Ist 0,25% dennoch gängige Praxis, in der Hoffnung der Arbeitnehmer unterschreibt das ganze?

Ich hoffe ich bekomme einige Hinweise. Bislang hab ich viel vom ArbEG gelesen. Ich finde aber keine Hinweise, was darf ein Arbeitgeber abweichend zum Gesetz vereinbaren.
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hall Michaelbb,

das ist allerdings ganz eindeutig eine Bitte um eine Rechtsberatung auf unserem Beratungsgebiet. Dafür solltest Du Dir einen Termin bei einem Patentanwaltsbüro geben lassen, natürlich nicht bei dem, das Deinen Arbeitgeber vertritt.

Frohes Schaffen
Blood Für PMZ
 

Michaelbb

Schreiber
Mir ist bewußt, dass ich keine Rechtsberatung in einem Forum bekommen. Aber für einen Rat bin ich hier doch richtig? oder hab ich das Forum falsch verstanden?
Vielleicht hat der ein oder andere doch eine Meinung und möchte Sie hier hinterlassen.
 

Fip

*** KT-HERO ***
Hallo Michaelbb,


wenn man sich Deinen Beitrag und Deine Fragen im Detail durchliest, fragst Du letztlich, ob die von Deinem Arbeitgeber vollzogene Praxis hinsichtlich

  • Vergütungszeitpunkt
  • Sondervereinbarungszulässigkeit
  • Angemessenheit der Vergütungshöhe
  • mögliche Schadenersatzpflicht bei versäumter Anmeldung
  • Angemessenheit von Lizenzsätzen
  • mögliche Prüfungsantragsstellungspflicht des Arbeitgebers
  • Zulässigkeit eine Verzichts auf die Anbietungspflicht vor der Nicht-Vornahme von Nachanmeldungen
  • ....
gesetzeskonform ist.


Mal ganz ehrlich: Erwartest Du wirklich eine Antwort? Wer soll sich die Zeit hierfür nehmen? Mal ganz abgesehen davon, dass das in dem meisten Fällen vom Einzelfall abhängt und hier basierend auf den von Dir dargelegten Information gar nicht beantwortet werden kann. Vieles kann erlaubt/zulässig sein, muss es aber nicht.


Und außerdem schreibst Du (Hervorhebung diesseits): "Mir ist bewusst, dass ich keine Rechtsberatung in einem Forum bekommen. Aber für einen Rat bin ich hier doch richtig?"


Was ist der Unterschied zwischen einer "Rechtsberatung" und einem "Rat"?
 

Fip

*** KT-HERO ***
Übrigens, hab' ich vergessen: Einen Rat hast Du ja schon von "Blood für PMZ" bekommen.
 
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