Frage zum Arbeitsvertrag

P

Plempi

Guest
@ Unwissender

Prinzipiell würde ich mich als Kandidat nicht vertraglich an die Kanzlei binden. Wenn Sie es in der von Ihnen geschilderten Form dennoch tun sollten, dann nicht mit dieser pauschalen Formulierung. Bei Kündigung seitens der Kanzlei könnte es sein, dass Sie auch zahlen müssten. Und was passiert in dem Fall, wenn Ihr Ausbilder aus welchen Gründen auch immer verstirbt und Sie aus welchen Gründen auch immer dann gehen? Müssten Sie dann auch zahlen? Diese kleinen Formulierungen müssen sehr durchdacht sein. Vielleicht sollten Sie Ihren Vertragsentwurf nochmal eingehend durchlesen und durchlesen lassen, bevor Sie sich darauf einlassen und am Ende in den Fängen einer skrupellosen Kanzlei befinden, aus denen nur ein ruinöser Kredit heraushilft. Nie etwas unterschreiben, wenn noch Unklarheiten bestehen, oder den Vertrag den eigenen Vorstellungen nach gestalten, da prinzipiell Gestaltungsfreiheit besteht. Sie könnten z.B. auch in den Vertrag aufnehmen lassen, dass Sie bei nicht unüberwindbaren Hindernissen welcher Art auch immer auf alle Fälle bis zum PA ausgebildet werden, um sich lästige Konkurrenz von eventuell später hinzugekommenen Kandidaten vom Halse zu halten und Ihre Ausbildung in Ruhe durchlaufen zu können.
 
A

Arno S.

Guest
Plempi schrieb:
...
Und was passiert in dem Fall, wenn Ihr Ausbilder aus welchen Gründen auch immer verstirbt ...
*lach* Durch einen wütenden Kandidaten zum Beispiel...

@Unwissender: plempi hat Recht: lies den Vertrag genau durch. es sollten keine Regelungslücken bestehen!
 
P

PatentAnw

Guest
@s'gästle:

Ich zahle meinem Kandidaten natürlich die gewöhnlich benötigte Literatur und finde, daß gehört sich auch so. schließlich stellen andere Unternehmen Ihren Mitarbeitern auch die Arbeitsmittel und er braucht sie Bücher ja nicht nur zum Lernen (und wenn mal was nur zum Lernen dabei ist, dann sei es halt so, schließlich bleibt er auch mal ohne Geld zu fordern was länger, wenn ich Fristdruck habe). Natürlich richtet er sich auch nicht eine vollständige Bibliothek ein.

Ums mal zusammenzufassen: Bei einem netten, guten und motivierten Kandidaten sollte der Ausbilder bereit sein, Fernuni, Präsenz in Hagen und München zu zahlen, evt. mal was in eine Fortbildung zu investieren (EPA-Vorbereitung,Ceipi...), den Kandidaten mit zu Verhandlungen nehmen, auch wenn es mal nicht erstattungsfähige Hotel-/Flugkosten mit sich bringt, die nötigsten Kommentare und Schönfelder/Tabu stellen. So machen wir es und ich finde es auch gut so.

Dafür bekomme ich auch eine Gegenleistung, nämlich seine Arbeitskraft und mache sicher kein Minus dabei (er hoffentlich auch nicht).

Wer natürlich das doppelte Gehalt bekommt, kann auch mal was selber zahlen (ist aber steuerlich sicher nicht so riesig sinnvoll).

Ich denke, auch wenn es manchmal hier anders rüberkommt, daß die meisten Kanzleien so verfahren (jedenfalls meine befreundeten Kollegen tun es).
 
G

gast2000

Guest
PatentAnw schrieb:
@s'gästle:

Ich zahle meinem Kandidaten natürlich die gewöhnlich benötigte Literatur und finde, daß gehört sich auch so. schließlich stellen andere Unternehmen Ihren Mitarbeitern auch die Arbeitsmittel und er braucht sie Bücher ja nicht nur zum Lernen (und wenn mal was nur zum Lernen dabei ist, dann sei es halt so, schließlich bleibt er auch mal ohne Geld zu fordern was länger, wenn ich Fristdruck habe). Natürlich richtet er sich auch nicht eine vollständige Bibliothek ein.

Ums mal zusammenzufassen: Bei einem netten, guten und motivierten Kandidaten sollte der Ausbilder bereit sein, Fernuni, Präsenz in Hagen und München zu zahlen, evt. mal was in eine Fortbildung zu investieren (EPA-Vorbereitung,Ceipi...), den Kandidaten mit zu Verhandlungen nehmen, auch wenn es mal nicht erstattungsfähige Hotel-/Flugkosten mit sich bringt, die nötigsten Kommentare und Schönfelder/Tabu stellen. So machen wir es und ich finde es auch gut so.
Es freut mich, dass es ausbildende Patentanwälte gibt, die das so sehen. Aber Sie sollten wissen, dass Sie damit eher die Ausnahme als die Regel darstellen.

Ich habe meine Ausbildungszeit in einer "guten" Kanzlei verbracht (will sagen: keine Ausbeutung durch exzessive Arbeitszeiten oder exzessives Übersetzen; Bereitschaft des Ausbilders, Fragen zu beantworten, usw.), aber dennoch wurde erwartet, dass ich die Kosten für Literatur selber trage. Nach meinen (statistisch vielleicht nicht genügend abgesicherten) Erfahrungen geht es der Mehrzahl der Kandidaten ähnlich.
 
I

Industrieass.

Guest
Ich habe meine Ausbildung in der Industrie durchlaufen, während meines Amtsjahres eine Gehaltsfortzahlung gegen Rückzahlungsklausel erhalten und nach Beendigung des Amtsjahres den Arbeitgeber gewechselt.
1) In einer solchen Situation halte ich es für Fair, dies als Darlehen zu verstehen und zurückzuzahlen.
2) Wenn die Industrie einen Anwalt mit abgeschlossener Ausbildung will, dann wird diese auch bei der Rückzahlung helfen, denn diese Rückzahlung/Ablöse ist branchenüblich.
3) Man kann diese Rückzahlung auch steuerlich absetzen.
4) Zur Vermeidung der Sozialabgaben sollte aber statt einer Gehaltsfortzahlung ein echtes Darlehen vereinbart werden, so daß bei der Auszahlungsphase keine Steuern und Sozialabgaben anfallen. Man wird zwar wohl den geldwerten Vorteil des Zinslosen Darlehens bezahlen müssen, aber auch der Verzicht auf die Rückzahlung des Darlehens durch Arbeitgeber beim Verbleiben in der Firma ist auch möglich.
 
Oben