P
Plempi
Guest
@ Unwissender
Prinzipiell würde ich mich als Kandidat nicht vertraglich an die Kanzlei binden. Wenn Sie es in der von Ihnen geschilderten Form dennoch tun sollten, dann nicht mit dieser pauschalen Formulierung. Bei Kündigung seitens der Kanzlei könnte es sein, dass Sie auch zahlen müssten. Und was passiert in dem Fall, wenn Ihr Ausbilder aus welchen Gründen auch immer verstirbt und Sie aus welchen Gründen auch immer dann gehen? Müssten Sie dann auch zahlen? Diese kleinen Formulierungen müssen sehr durchdacht sein. Vielleicht sollten Sie Ihren Vertragsentwurf nochmal eingehend durchlesen und durchlesen lassen, bevor Sie sich darauf einlassen und am Ende in den Fängen einer skrupellosen Kanzlei befinden, aus denen nur ein ruinöser Kredit heraushilft. Nie etwas unterschreiben, wenn noch Unklarheiten bestehen, oder den Vertrag den eigenen Vorstellungen nach gestalten, da prinzipiell Gestaltungsfreiheit besteht. Sie könnten z.B. auch in den Vertrag aufnehmen lassen, dass Sie bei nicht unüberwindbaren Hindernissen welcher Art auch immer auf alle Fälle bis zum PA ausgebildet werden, um sich lästige Konkurrenz von eventuell später hinzugekommenen Kandidaten vom Halse zu halten und Ihre Ausbildung in Ruhe durchlaufen zu können.
Prinzipiell würde ich mich als Kandidat nicht vertraglich an die Kanzlei binden. Wenn Sie es in der von Ihnen geschilderten Form dennoch tun sollten, dann nicht mit dieser pauschalen Formulierung. Bei Kündigung seitens der Kanzlei könnte es sein, dass Sie auch zahlen müssten. Und was passiert in dem Fall, wenn Ihr Ausbilder aus welchen Gründen auch immer verstirbt und Sie aus welchen Gründen auch immer dann gehen? Müssten Sie dann auch zahlen? Diese kleinen Formulierungen müssen sehr durchdacht sein. Vielleicht sollten Sie Ihren Vertragsentwurf nochmal eingehend durchlesen und durchlesen lassen, bevor Sie sich darauf einlassen und am Ende in den Fängen einer skrupellosen Kanzlei befinden, aus denen nur ein ruinöser Kredit heraushilft. Nie etwas unterschreiben, wenn noch Unklarheiten bestehen, oder den Vertrag den eigenen Vorstellungen nach gestalten, da prinzipiell Gestaltungsfreiheit besteht. Sie könnten z.B. auch in den Vertrag aufnehmen lassen, dass Sie bei nicht unüberwindbaren Hindernissen welcher Art auch immer auf alle Fälle bis zum PA ausgebildet werden, um sich lästige Konkurrenz von eventuell später hinzugekommenen Kandidaten vom Halse zu halten und Ihre Ausbildung in Ruhe durchlaufen zu können.