DE Frage zum Amtsjahr (Sozialversicherung)

sonne8383

Vielschreiber
Frage 1:
mein Amtsjahr beginnt am 01.10.2011. Ich bekomme ein Formular für die Angaben für die Meldung zur Sozialversicherung vom DPMA.

Es gibt eine Frage im Formular: Zahlt Ihr der zeitiger Arbeitsgeber während des Amtsjahres weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge?

also wer zahlt die Sozialversicherung?

Frage 2:
Während des Amtsjahres darf ich wegen meines Aufenthaltstitels nicht als Freiberuflerin, sondern nur als Angestellerin eine Nebentätigkeit in meiner Kanzlei ausüben. was ist der nachteil?
Ich überliege noch, ob ich zur Freiberuflerin wechseln soll....

Vielen Dank für Eure Beiträge!
 
Zuletzt bearbeitet:

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Hallo,

man wird als Kandidat vom Amt/BPatG bei der Sozialversicherung gemeldet und führt die nötigsten Beiträge ab. So hat man Versicherungszeiten, ohne echte Beiträge fürs Alter zurückgelegt hat. Ich denke auch der BU Schutz ist umfasst. Für den Fall, dass der Arbeitgeber weiterhin Beiträge entrichtet, könnte das Amt/BPatG von der Leistung freigestellt sein (weiß ich nicht, vermute ich aber).

Die zweite Frage verstehe ich nicht ganz!? Man hat ein Beschäftigungsverhältnis (Amt/BPatG). Dies müsste als Aufenthaltserhaltend zählen (man frage die zuständige Ausländerbehörde und das Amt). Man kann immer auch (parallel) Einkünfte aus selbständigen Tätigkeiten haben, wenn diese dem Finanzamt angezeigt werden und der Arbeitsvertrag oder andere Gesetze da nicht dagegen sprechen.

Gruß
Alex
 
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grond

*** KT-HERO ***
Man kann immer auch (parallel) Einkünfte aus selbständigen Tätigkeiten haben, wenn diese dem Finanzamt angezeigt werden und der Arbeitsvertrag oder andere Gesetze da nicht dagegen sprechen.

Eine Freundin hat mir einmal ihre Aufenthaltsgenehmigung gezeigt, da stand fett drin vermerkt, dass sie nicht selbständig arbeiten darf (hat sie aber trotzdem, und zwar ausgerechnet als Übersetzerin für die Polizei.) Ich denke eigentlich nicht, dass eine selbständige Arbeit neben einer Arbeit in Anstellung von diesem Verbot ausgenommen wäre.
 
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studi

GOLD - Mitglied
Hallo sonne 8383,

ich vermute mal deinem nickname entsprechend, dass du aus China bist?

Wenn dein Aufenthaltstitel "zu Ausbildungszwecken" ist, wird es sehr schwer eine selbstständige Tätigkeit genehmigt zu bekommen.

Kann es sein, dass du mit deiner zweiten Frage eigentlich auf die Privatversicherung hinaus willst? Dafür brauchst du keine selbstständige Tätigkeit, wenn du eine bestimmte Einkommenshöhe hast, kannst du dich privat versichern.
 
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sonne8383

Vielschreiber
Vielen Dank für Eure Beiträge!

Für die erste Frage:
Ich weiss immer noch nicht, wer die Sozialversicherung zahlen soll? Falls ich auf die Frage im Formular ("Zahlt Ihr der zeitiger Arbeitsgeber während des Amtsjahres weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge?") NEIN beantworte, wird Amt/BPatG die Sozialversicherung für mich bezahlen?

Für die zweite Frage:
to Studi: Ja, ich komme aus China.
In meine Aufenthaltsgenehmigung stand fett vermerkt, dass ich nicht selbständig arbeiten darf.

Amt/BPatG genehmigt meine Ausübung einer Nebentätigkeit in meiner Kanzlei. Weil ich nicht selbständig arbeiten darf, sollte ich während des Amtsjahres als eine Angestellterin in meiner Kanzlei arbeiten. Ich glaube, dass die Versicherungsgebühren immerhin von meiner Kanzlei bezahlt werden weil ich Angestellterin bin. Oder?
 

union

*** KT-HERO ***
Falls ich auf die Frage im Formular ("Zahlt Ihr der zeitiger Arbeitsgeber während des Amtsjahres weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge?") NEIN beantworte, wird Amt/BPatG die Sozialversicherung für mich bezahlen?

Ja! Auszug aus einem Schreiben vom DPMA zum Zulassungsbescheid: "Während Ihrer Ausbildung bei den Patentbehörden stehen Sie in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und unterliegen daher der Renten-, Arbeitslosen,- Kranken- und Pflegeversicherungspflicht (§5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V). Da die Ausbildung eine unentgeltliche Beschäftigung ist, entrichtet das Deutsche Patent und Markenamt als Ausbildungstätte die Mindestbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge hingegen sind von Ihnen zu tragen. ... Bitte beachten Sie auch, dass die Mindestbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung vom Deutschen Patent- und Markenamt nur für die Zeit der Ausbildung bei den Patentbehörden, nicht jedoch während der Prüfungszeit, entrichtet werden"

Amt/BPatG genehmigt meine Ausübung einer Nebentätigkeit in meiner Kanzlei. Weil ich nicht selbständig arbeiten darf, sollte ich während des Amtsjahres als eine Angestellterin in meiner Kanzlei arbeiten. Ich glaube, dass die Versicherungsgebühren immerhin von meiner Kanzlei bezahlt werden weil ich Angestellterin bin. Oder?

Ich bin mir nicht sicher, ob eine Nebentätigkeit tatsächlich auch im Angestelltenverhältnis erfolgen kann. Am besten Du fragst beim DPMA nach. Wenn Du aber die Nebentätigkeit tatsächlich auch im Angestelltenverhältnis erbringen darfst, dann sollte Dein diesbezüglicher Arbeitgeber auch weiterhin die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge leisten müssen (die dann ja wahrscheinlich auch höher ausfallen als die o.g. Mindestbeiträge).

union
 

pa-tent

*** KT-HERO ***
Vielen Dank für Eure Beiträge!
Ich weiss immer noch nicht, wer die Sozialversicherung zahlen soll? Falls ich auf die Frage im Formular ("Zahlt Ihr der zeitiger Arbeitsgeber während des Amtsjahres weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge?") NEIN beantworte, wird Amt/BPatG die Sozialversicherung für mich bezahlen?

Das ist ganz einfach:
Wenn Du mit Beginn des Amtsjahres Dich nicht in einem Angestelltenverhältnis
(bei einer Kanzlei oder einem Industrieunternehmen) befindest, dann zahlt das DPMA
die Sozialversicherung für Dich.

Wenn Du im Amtsjahr freiberuflich tätig werden solltest (also ohne Angestelltenverhältnis),
dann musst Du das in diesem Zeitraum erwirtschaftete Einkommen Deiner Krankenversicherung
melden und diese wird von Dir eine entsprechende Nachzahlung von Beiträgen anfordern
(ein Verschweigen wäre Sozialversicherungsbetrug; trotzdem wird dieses gerne und
häufig so praktiziert (wenn es rauskommt, dann steht halt die Patentanwaltszulassung
auf dem Spiel)). Zunächst zahlt aber trotzdem das DPMA.
Kleine Abschweifung: Vor einigen Jahren haben sich einige Kandidaten während
des Amtsjahres sogar arbeitslos gemeldet, um noch andere
Finanzierungsquellen anzuzapfen. Das gab richtig Ärger...

Wenn Du im Amtsjahr angestellt bist (z.B. weiterhin bei der Kanzlei bzw. dem Industrieunternehmen,
wo Du Deine Ausbildungszeit verbracht hast), dann zahlt dieser Arbeitgeber die
Sozialversicherungsbeiträge.

Üblicherweise läuft ein Kandidatenvertrag mit Eintritt in das Amtsjahr aus (nicht immer; einige
wenige Kanzleien wollen ihre Kandidaten auch im Amtsjahr an sich binden und zahlen
dafür gerne die Sozialversicherungsbeiträge), so dass bei dem Großteil der
Amtsjahreskandidaten das DPMA die Sozialversicherungsbeiträge übernimmt.

Ein kleiner Tipp: Das Amtsjahr ist aufgrund der juristischen Sprache für Ausländer
kein Kinderspiel. Anders als bei der Europ. Prüfung wird von den Prüfern Wert auf
die korrekte Anwendung der deutschen Sprache gelegt. Ich würde mich an Deiner Stelle
nicht auf die Bearbeitung von Akten sondern eher auf das Bestehen der Probeklausuren konzentrieren. Selbst viele deutsche Muttersprachler bearbeiten während des
Amtsjahres überhaupt keine Akten und nutzen die Zeit zum Lernen (und Entspannen ;-))
 

Kugelblitz

GOLD - Mitglied
Ja, ich komme aus China.

Hallo Sonne 8383,

nur aus Interesse eine vielleicht zu persönliche bzw. indiskrete Frage, die Du natürlich nicht beantworten musst:

Welche berufliche Strategie verfolgst Du, wenn Du als Chinesin die deutsche Patentanwaltsprüfung absolvierst ? Möchtest Du in Zukunft in DE bleiben, um hier als deutsche Patentanwältin zu praktizieren? Möchtest Du zurück nach China gehen, um dort als Vermittlerin zwischen den chinesischen und den deutschen Kollegen zu dienen ? Oder etwa gleich die Arbeit der deutschen Kollegen vor Ort erledigen? Oder ...

In jedem Fall stelle ich es mir sehr schwer vor, wenn ich in einer Sprache wie Chinesisch eine Patentanwaltsprüfung absolvieren müsste. Umgekehrt geht es Dir wahrscheinlich nicht anders ...

Gruß

Kugelblitz
 

sonne8383

Vielschreiber
Mir ist auch aufgefallen, dass viele deutschen Patentanwälte Praktikum in US machten und dort die Prüfung für US Patent Agent absolvierten.

Der Grund ist so offensichtlich...
 

Kugelblitz

GOLD - Mitglied
OK, danke für den Hinweis! Was den US Patent Agent angeht, so steht jedoch zu befürchten, dass das USPTO - so meine Erfahrung - "besonders genau prüft", wenn der Vertreter kein "echter" nationaler Vertreter ist ;-)

Kugelblitz
 

Kugelblitz

GOLD - Mitglied
... kann man eigentlich seine Funktion als US Patent Agent auch dann noch ausüben, also beispielsweise Anmeldungen als Vertreter beim USPTO einreichen, wenn man nicht mehr in den USA, sondern wieder in Deutschland oder anderenorts lebt?

Kugelblitz
 
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