Frage 1:
mein Amtsjahr beginnt am 01.10.2011. Ich bekomme ein Formular für die Angaben für die Meldung zur Sozialversicherung vom DPMA.
Es gibt eine Frage im Formular: Zahlt Ihr der zeitiger Arbeitsgeber während des Amtsjahres weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge?
also wer zahlt die Sozialversicherung?
Frage 2:
Während des Amtsjahres darf ich wegen meines Aufenthaltstitels nicht als Freiberuflerin, sondern nur als Angestellerin eine Nebentätigkeit in meiner Kanzlei ausüben. was ist der nachteil?
Ich überliege noch, ob ich zur Freiberuflerin wechseln soll....
Vielen Dank für Eure Beiträge!
mein Amtsjahr beginnt am 01.10.2011. Ich bekomme ein Formular für die Angaben für die Meldung zur Sozialversicherung vom DPMA.
Es gibt eine Frage im Formular: Zahlt Ihr der zeitiger Arbeitsgeber während des Amtsjahres weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge?
also wer zahlt die Sozialversicherung?
Frage 2:
Während des Amtsjahres darf ich wegen meines Aufenthaltstitels nicht als Freiberuflerin, sondern nur als Angestellerin eine Nebentätigkeit in meiner Kanzlei ausüben. was ist der nachteil?
Ich überliege noch, ob ich zur Freiberuflerin wechseln soll....
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