Frage wegen 'Jahr praktischer Tätigkeit'

J

Jochen

Guest
Ich hätte eine Frage an euch bezüglich der
praktischen Tätigkeit, die man abgeleistet haben muss, bevor man mit der Ausbildung beim Patentanwalt anfangen kann.

Ich bekomme von meiner Universität 26 Wochen Praktikum angerechnet.
Hiervon habe ich allerdings nur 18 Wochen im Unternehmen gearbeitet, während ich die anderen durch Workshops, welche ich an der Uni belegt habe (über einige Wochen) anerkannt bekommen habe.

Wenn man mir diese 26 Wochen anrechnen würde, würden mir ja noch 26 Wochen (6 Monate) fehlen.

Ich wollte nun wissen, ob ich, wenn ich meine Diplomarbeit extern bei BMW (Bereich F&E) in München über 6 Monate schreibe, diese auch als Ingenieurstätigkeit angerechnet bekommen würde, da ich ja dort genau genommen mehr machen würde als bei einem Praktikum.

Wenn nicht müsste ich ja noch ein 6 monatiges Praktikum an mein Studium
anschliessen.

Kann mir einer von euch da weiterhelfen?
 

Patman

GOLD - Mitglied
schau mal unter folgender Seite

http://www.dpma.de/infos/panwalt/panwalt30.html

Das wichtige daran ist, daß Du die Zeiten vernünftig nachweisen kannst. Am besten sind Zeugnisse und/oder Praktikantenberichte, wo mehr oder weniger genau drinsteht, was Du gemacht hast.

Es ist vor allem wichtig, daß die Tätigkeiten "technisch praktisch" sind. Das heißt, theoretisches Zeug, wie Programmieren o.ä. wird oft nicht anerkannt, dagegen alles, wo Du einen Schraubenzieher in der Hand hattest, sofort.

Das Patentamt gibt Dir dazu auch gerne Auskunft, einfach mal anrufen und fragen.
 
C

candid art

Guest
War da nicht das Problem, daß diplomrelevante Praktika überhaupt nicht anerkannt werden? Zumindest dachte ich, das wäre lang und breit in einigen anderen Threads diskutiert worden.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Naja, es werden keine Pflichtpraktika angerechnet. Bei mir wurde aber z.B. ein Praktikum angerechnet, dass ich zu meinem Privatvergnügen in den Semesterferien gemacht hatte und bei dem sich hinterher rausgestellt hatte, dass ich damit zwei der Versuche im Pflichtpraktikum ersetzen konnte. Reine Programmiertätigkeit wurde auch anerkannt.

Fazit: Es ist anscheinend schwer vorhersehbar, was anerkannt wird. Am besten anrufen und fragen!
 
P

Patentanwaltsgehilfe

Guest
Wenn man dort anruft, werden sie sagen, man möge doch einfach alle Unterlagen hinschicken. Sonst könnten sie es nicht beurteilen.

Es ist auch tatsächlich besser, wenn man das (positive) Ergebnis schriftlich hat, so kann man sich hinterher darauf berufen. Kann z. B. praktisch sein, wenn bis zur tatsächlichen Meldung beim DPMA der Sachbearbeiter oder Chef wechselt und der neue bei der Beurteilung der Tätigkeit anders entscheidet.
 
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