Mir fällt hier insbesondere § 42 (2) Nr.4 MarkenG sein, wie schon ein anderer Teilnehmer richtig angeführt hat.
Interessant ist folgendes. Die Frage richtete sich ja auch auf den Aspekt der W/DL.
Die Besonderheit ist jedoch, dass hier aus einem Kennzeichenrecht nämlich der Firma vorgegangen wird. Das bedeutet das Recht das geltend gemacht wird, ist ja gar nicht für W/DL "eingetragen". Beachtlich ist daher statt dessen, ob die jüngere Marke der gleichen Branche angehört, wie die ältere Firma. Die Firma ist als Name des Kaufmanns ein wirklich starkes Recht. Es kommt daher darauf an, ob die W/DL in der gleichen Branche gebraucht werden oder in einer anderen. Dann ist natürlich zu klären was die gleiche Branche ist.....
(Diese Informationen habe ich aus einem Seminar, an dem ich kürzlich teilgenommen habe.....)
Viele liebe Grüße
Lioness