FH-Abschluss als Zugangsvoraussetzung?

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Gast999

Guest
Wenn der Uni-Master ausgeschlossen sein sollte, dann sterben die Patentanwälte bald aus.
 
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paule

Guest
ist aber so - habe ich zumindest gehört. Es wäre dann wohl auch kaum tragbar, den Uni-Master zuzulassen und den FH-Dipl. Ing. nicht. Ich glaube daher, dass bei einem starken Rückgang der Uni-Diplomierten (der aber auch noch einige Jahrzehnte auf sich warten lassen kann) mit den Mastern wohl auch die FH'ler zugelassen werden müssen. Oder es wird gleich der Dr. als Zulassungsvoraussetzung eingeführt, um sich vor dem gemeinen Volk zu schützen (und um die Preise hoch zu halten). Wollmamalgespanntsein.
 
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Dr. No

Guest
Ist schon klar, daß Du nur die Tücken ansprechen wolltest. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, daß man Dein Posting falsch interpretieren hätte können, wenn der letzte Satz gefehlt hätte.
Ok, den Einwand lass ich gelten. Aber um das auszuschließen hatte ich ja den Satz angefügt.

Ich bin selbst Patentingenieur und FH-Absolvent und gehe den längeren Weg, ohne daß ich ein Problem damit habe, daß die Uni-Leute es schneller machen können. Noch einen Uni-Abschluss dranzuhängen, wieder nichts zu verdienen und dann auch noch im Amtsjahr wenig Kohle zu haben kam für mich nicht in Frage. Ich bin finanziell gut damit gefahren. Wenn ich anschaue, daß das Uni-Studium normalerweise länger ist und einige dann auch noch promovieren, dann denke ich ist der Zeitverlust auch nicht so groß.
Genau darauf wollte ich auch hinweisen. Der Weg, den Du beschreitest, ist gar nicht so schlecht. Es dauert gar nicht so viel länger, wenn man bedenkt, dass man sich mindestens ein Jahr an der FH spart. Und die Gehaltseinbußen als angestellter Kandidat sowie die Gehaltseinbußen und der Stress im Amtsjahr entfallen auch.

Ich würde den meisten "FH-lern" raten diesen Weg, einem erneuten Studium oder einer Doktorarbeit vorzuziehen.

Wenn der Uni-Master ausgeschlossen sein sollte, dann sterben die Patentanwälte bald aus.
Wäre doch gar nicht so übel, wenn nach uns ein paar Jahre ein gewisser Nachwuchsmangel herrscht. Zumindest wenn man egoistisch denkt.
 
G

gast

Guest
Heidiho,

bin auch FHler und würde gerne mal wissen, ob sich schon mal jemand mit folgender Überlegung beschäftigt hat:
Wenn ich mich richtig entsinne ist beim EPA der "Bacherlor with honours" ausbildungszeittechnisch (3 Jahre) gleichgestellt mit dem Uni-Diplom und dem Master. Bringt es etwas sich im Ausland - z.B. England - den "Bacherlor with honours" anerkennen zu lassen? Dies sollte nämlich eigentlich kein Problem sein.

Ich bin auch mal gespannt wie das DPMA seinen Nachwuchs sicher stellen wird, wenn die Masterabschlüsse sozusagen Standard werden. Da ja auch FHs den Master verleihen dürfen, bleibt eigentlich nur der Weg die Leute über die Anforderung der Promotion außen vorzuhalten. Oder besser - für die Ausbildung des Patentanwaltes wird dann nicht der Master of Engineering anerkannt, sondern ausschließlich der Master of Science.

Was den Ausbildungsweg angeht kann ich mich meinen Vorrednern eigentlich auch nur anschließen - v.a. wenn man bedenkt, dass man im Vergleich zu einem promovierten Uniabsolventen ca. 4 Jahre jünger ist. Ich glaub der Beruf des PA lebt v.a. von Erfahrung und die kann man auch als Patentingenieur/-sachbearbeiter sammeln... Insofern ist der längere Ausbildungsweg für einen FHler bestimmt keine Zeitverschwendung - und mal ehrlich :) zu welchem frischen PA würdet ihr lieber gehen - einem PA der letztendlich seit 8 Jahren im Geschäft ist oder der seit 4 Jahren im Geschäft ist?
 
D

Dr. No

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bin auch FHler und würde gerne mal wissen, ob sich schon mal jemand mit folgender Überlegung beschäftigt hat:
Wenn ich mich richtig entsinne ist beim EPA der "Bacherlor with honours" ausbildungszeittechnisch (3 Jahre) gleichgestellt mit dem Uni-Diplom und dem Master. Bringt es etwas sich im Ausland - z.B. England - den "Bacherlor with honours" anerkennen zu lassen? Dies sollte nämlich eigentlich kein Problem sein.
Sorry, aber ich verstehe die Frage nicht.

Geht es bei Deiner Frage um die Zulassung als Kandidat? Was hat das mit dem EPA oder mit einer Anerkenntnis des Abschlusses im Ausland zu tun? Oder zielst Du auf etwas anderes ab?

Ein verwirrter Dr. No
 
G

GAST_DELETE

Guest
Hallo Dr. No,

was ich meine ist, dass man mit einem deutschen FH Diplom 6 Jahre im Patentwesen tätig sein muss, um die EPA-Prüfung ablegen zu dürfen. Ein "Bacherlor with honours" - sozusagen die Zwischenstufe zwischen Bacherlor und Master - wird beim EPA mit einem Uni-Diplom oder Masterabschluss insofern gleichgesetzt, dass man nur 3 Jahre warten muss bis zur EPA-Prüfung. Nun ist es aber so, dass der "Bacherlor with honours", wenn man Studienzeiten und Ausbildungsinhalte vergleicht dem FH Diplom zumindest gleichgestellt sein müßte. D.h. wenn man eine Uni im Ausland findet - z.B. Irland, England - die einem das FH Diplom als "Bachelor with honours" anerkennt, würde mich interessieren, ob man damit die Möglichkeit bekäme die EPA-Prüfung auch schon nach 3 Jahren machen zu dürfen. Hat das ev. schon mal jemand ausprobiert - oder werde ich der erste sein?

Also kurz gesagt - nein es geht nicht um die PA-Zulassung, sondern um die Ausbildungszeit bis zum EPA :).
 
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Gast999

Guest
Wenn in einem anderen Land FH als bachelor with honorurs anerkannt wird, heißt das noch lange nicht, daß das EPA das anerkennt. Ändert das etwas an der Tatsache das FH eine Qualifikation nach der Liste B und der bachelor with honours eine Qualifikation nach der Liste A ist?

Über den Sinn bzw. die Willkür, die hinter dieser Einstufung geht, kann man sich natürlich streiten (aber bitte nicht hier).
 
G

GAST_DELETE

Guest
Ach ja wegen Dreiner Frage am Schluß:

Mit Sicherheit, Du bist bestimmt nicht der Erste, aber Du wirst auch nicht der Erste sein, der damit durchkommt.
 
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