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Gast999
Guest
Wenn der Uni-Master ausgeschlossen sein sollte, dann sterben die Patentanwälte bald aus.
Ok, den Einwand lass ich gelten. Aber um das auszuschließen hatte ich ja den Satz angefügt.Ist schon klar, daß Du nur die Tücken ansprechen wolltest. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, daß man Dein Posting falsch interpretieren hätte können, wenn der letzte Satz gefehlt hätte.
Genau darauf wollte ich auch hinweisen. Der Weg, den Du beschreitest, ist gar nicht so schlecht. Es dauert gar nicht so viel länger, wenn man bedenkt, dass man sich mindestens ein Jahr an der FH spart. Und die Gehaltseinbußen als angestellter Kandidat sowie die Gehaltseinbußen und der Stress im Amtsjahr entfallen auch.Ich bin selbst Patentingenieur und FH-Absolvent und gehe den längeren Weg, ohne daß ich ein Problem damit habe, daß die Uni-Leute es schneller machen können. Noch einen Uni-Abschluss dranzuhängen, wieder nichts zu verdienen und dann auch noch im Amtsjahr wenig Kohle zu haben kam für mich nicht in Frage. Ich bin finanziell gut damit gefahren. Wenn ich anschaue, daß das Uni-Studium normalerweise länger ist und einige dann auch noch promovieren, dann denke ich ist der Zeitverlust auch nicht so groß.
Wäre doch gar nicht so übel, wenn nach uns ein paar Jahre ein gewisser Nachwuchsmangel herrscht. Zumindest wenn man egoistisch denkt.Wenn der Uni-Master ausgeschlossen sein sollte, dann sterben die Patentanwälte bald aus.
Sorry, aber ich verstehe die Frage nicht.bin auch FHler und würde gerne mal wissen, ob sich schon mal jemand mit folgender Überlegung beschäftigt hat:
Wenn ich mich richtig entsinne ist beim EPA der "Bacherlor with honours" ausbildungszeittechnisch (3 Jahre) gleichgestellt mit dem Uni-Diplom und dem Master. Bringt es etwas sich im Ausland - z.B. England - den "Bacherlor with honours" anerkennen zu lassen? Dies sollte nämlich eigentlich kein Problem sein.