FH-Abschluss als Zugangsvoraussetzung?

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Matthias Schüßler

Guest
Hallo,

ich habe eben unter Ausbildung gelesen, dass ein Fachhochschulabschluss als Ingenieur nicht als Zugangsvorraussetzung für eine Patentanwaltsausbildung in Deutschland ausreicht, stimmt das?

Wenn ja, wie kann ich am schnellsten eine Quallifikation zur Berechtigung der Patentanwaltsausbildung erlangen oder hat man evtl. mit zusätzlichen Kenntnissen (z.B. Berufsausbildung) andere Möglichkeiten die Vorraussetzungen zu erlangen.

Vielen Dank für die Antworten.

Matthias
 
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Patty

Guest
Hallo Mathias,

schau mal unter dem Stichwort "Quereinsteiger" da steht fast alles, was Dich interessieren könnte (zusätzlich die zitierten Gesetze wälzen- schon mal ne gute Übung für den Traumjob). Grob gesagt stehen Dir alle Türen offen- der Weg ist nur länger bzw. anders. Du kannst direkt nach dem Studium an der FH im Patentwesen loslegen und nach 6 Jahren die Prüfung zum European Patent Attorney (EPA) ablegen und dann nach weiteren 2 Jahren die Deutsche Patentanwaltsprüfung. Das mußt Du halt dem Nacholen des Uni-Abschlusses gegenüber stellen. Dauert ja auch ein bischen und man verdient nix dabei. Empfehlung: mach ein Praktikum in einer Industriepatentabteilung und angel Dir vielleicht so einen Job für die 6 Jahre ++ und falls das Praktikum nicht Deinen Erwartungen entspricht, gehst halt noch ein bischen studieren!

Bin selber FH-Quereinsteiger mit einigen Jahren Berufspraxis außerhalb des Patentwesens und habe es nie bereut gewechselt zu haben.

Viel Glück!

patty
 
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Matthes

Guest
6 Jahre bis zum eigentlichen start?

Vielen Dank Patty!

..aber wäre ein Aufbaustudium an der Uni in ca. 3-4 Semester nicht bedeutend kürzer als das Praktikum?
 
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Dr. No

Guest
Sorry Matthes, aber finde mal die Uni, die Dir für Deinen FH-Abschluss mehr als das Vordiplom erlässt. Danach sind es noch mindestens 6 Semester zum Uni-Diplom, doch wohl eher mehr.

Bei uns gab es zwei FH-Ingenieure, die nach dem Vordiplom eingestiegen sind. Einer hat das Handtuch geschmissen und der andere hielt 8 Semester später sein Diplom in der Hand.

3-4 Jahre solltest Du also beim Beschreiten dieses Weges einplanen.

Wie auch immer Du Dich entscheidest: Viel Erfolg!
 
T

Tucke

Guest
Und dann kommt noch 1 Jahr praktisch technische Tätigkeit dazu!
 
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Patty

Guest
mit Praktikum meinte ich auch nicht die 6 Jahre, sondern ein paar Wochen um festzustellen ob Dir der Job liegt. So läßt sich vielleicht eine Festanstellung für die geforderten 6 Jahre zur EPA-Prüfung ergattern. Vorteil ist wie gesagt, dass Geld rein kommt, während ein Studium an der Uni natürlich erstmal finanziert werden will- egal wie lang dieses dauert (kommt alles sehr auf die Fachrichtung und Uni an). Alternativ kannst Du auch versuchen direkt Doktorarbeit zu schreiben- entgegen landläufiger Meinung geht das auch für FH-ler, wenn 2 Professoren dafür gerade stehen (hat man mir selbst angeboten!!). Ich sage jedoch nicht, dass das einfacher ist als erstmal den Uni-Abschluss nachzuholen. Ich selbst habe 4 Jahre außerhalb des Patentwesens gearbeitet und so einen umfangreichen naturwissenschaftlichen Backround und dann nach 3 Jahren im Patentwesen die Zulassung zur EPA-Prüfung bekommen (Rechtsgrundlage siehe "Querseinsteiger")

Du siehst, es gibt mehr als eine Möglichkeit...

Viel Glück!

patty
 
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Tucke

Guest
patty schrieb:
Uni an). Alternativ kannst Du auch versuchen direkt Doktorarbeit zu schreiben- entgegen landläufiger Meinung geht das auch für FH-ler,
Das hilft ihm aber nicht für die Zulassung zum Kandidatentum. Dafür braucht er zwingend ein Hochschuldiplom oder einen gleichgestellten Abschluss.
 
P

Patty

Guest
1.: Eine FH ist eine Hochschule, nur eben keine wissenschaftliche Hochschule
2.: Mit der Doktorarbeit muß man selbstverständlich auch (je nach Fachrichtung) einzelne Diplomprüfungen an der Uni mit ablegen, so dass der Uni-Abschluss mit drin ist (sozusagen two in one). Dr.-Ehren ohne Uni-Abschluss geht natürlich nicht. Die Professoren, die mich damals zur Dr-Arbeit zulassen wollten, waren überzeugt davon, dass ich fähig bin das Gleiche zu leisten wie Ihre Uni-Zöglinge, sonst hätten sie mir kaum ein Angebot gemacht. Ist doch mal ein kleines positives Beispiel dafür, dass doch Leistung/ Begabung anstatt nur Scheine zählen. Will das ja nicht zum üblichen Weg erheben, sondern nur sagen, dass es immer mehr als eine Möglichkeit gibt!

patty
 
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Dr. No

Guest
Mit der Doktorarbeit muß man selbstverständlich auch (je nach Fachrichtung) einzelne Diplomprüfungen an der Uni mit ablegen, so dass der Uni-Abschluss mit drin ist (sozusagen two in one). Dr.-Ehren ohne Uni-Abschluss geht natürlich nicht.
Ist ja auch richtig verschiedene Wege aufzuzeigen.

Dass der Uni-Abschluss mit drin ist, kann ich mich allerdings nicht vorstellen. Man ist ja danach kein Dipl.-Ing. (Univ.) etc.

Während meiner Doktorarbeit hatten wir auch einen FH-Ingenieur, der, da er einen 1,0-Schnitt an der FH hatte, und auch einige wenige Prüfungen an der Uni nachholte (was in der Tat eine Bedingung der Profs war) eine zunächst auf 2 Jahre befristete Doktorandenstelle an der Uni erhielt, die jeweils um ein Jahr verlängert werden sollte.

Seine Arbeitsweise unterschied sich jedoch so stark von der der anderen Doktoranden, dass sein Vertrag nicht verlängert wurde und er nach 2 Jahren unpromoviert entlassen wurde.

Anstatt mathematisch an viele Probleme heranzutreten, wählte er oftmals den Weg des Ausprobierens und Simulierens. Das gefiel meinem Doktorvater ganz und gar nicht.

Also auch Profs können irren, wenn sie jemanden für fähig genug halten.

Dieser Beitrag ist in keinster Weise als Verunglimpfung von FH-Absolventen gedacht, soll jedoch aufzeigen, dass dieser Weg auch seien Tücken besitzen kann.
 
G

Gast999(auch FH)

Guest
Ohne Deinen letzten Satz hätte man Dein Posting häte ich Dich jetzt virtuell erschossen. :))
 
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paule

Guest
Ein Uni-Dokortitel ersetzt NICHT das geforderte Uni-Diplom. Das gilt für promovierte FH-ler genau wie für leute, die direkt nach dem Master promovieren.

Die Promotion kann also bestenfalls dem Nachweis der praktisch-technischen Tätigkeit dienen.
 
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Gast999

Guest
paule: Interessante Aussage. Kannst Du das irgendwie belegen? Ich habe hierzu noch nirgends etwas gefunden. Hat Dir das DPMA das so gesagt? Damit wir uns nicht falsch verstehen, ich könnte mir das schon vorstellen, daß Deine Aussage zutrifft, aber ich hätte gerne einen "Beweis" für die Richtigkeit, denn soweit ich aus dem Kopf heraus weiß, steht im entsprechenden Paragraphen der PatAnwO "wer an einer wissenschaftlichen Hochschule studiert hat". Also nichts von Diplom und wenn ich als FHler an einer Uni promoviere ist doch die Frage, ob das als Studium gewertet wird oder nicht. Falls ja, müßtest Du als Kandidat zugelassen werdn, falls nein, eben nicht.
 
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brix

Guest
Die Promotion kann also bestenfalls dem Nachweis der praktisch-technischen Tätigkeit dienen.

kann ich zumindest für mich bestätigen: 2,5 J Promotion mit BAT IIa/2 im Rahmen von BMFT-Projekt (als Dipl-Biol am FB Agrar mit Abschluß Dr.sc.agr.) zählte als solche (andere praktisch-technische Tätigkeit kann/konnte ich nicht nachweisen).
 
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Tucke

Guest
Gast999 schrieb:
steht im entsprechenden Paragraphen der PatAnwO "wer an einer wissenschaftlichen Hochschule studiert hat". Also nichts von Diplom
Es heißt dort exakt: "und dieses Studium durch eine staatliche oder akademische Prüfung mit Erfolg abgeschlossen hat."

Die Promotion ist nicht der Abschluss eines solchen Studiums. Das Diplom ist ein solcher Abschluss.

@ patty: Übrigens habe ich vorhin unvollständigerweise vom Hochschuldiplom gesprochen, weil ich die THs miteinschließen wollte. Ist leider missglückt. Aber genauso falsch ist es, vom Uni-Diplom zu sprechen.
 
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Dr. No

Guest
Ohne Deinen letzten Satz hätte man Dein Posting häte ich Dich jetzt virtuell erschossen. :))
Na Gott sei Dank, habe ich den Satz noch angefügt ;)

Im Ernst:

Der Sachverhalt hat sich nunmal so ereignet. Dass es zig FH-Absolventen gibt, die eine Promotion sehr gut abschließen, ist mir ebenfalls bekannt.

Ich wollte nur die Tücken dieses Weges aufzeigen. Denn wenn es mit dem Uni-Diplom oder dem Doktortitel nicht klappt, steht man ziemlich auf verlorenem Posten und wird Schwierigkeiten haben die verlorene Zeit bei Bewerbungsgesprächen zu rechtfertigen.

Geht man hingegen den "langen Weg" ohne Kandidatenzeit sondern als Patentsachbearbeiter, entfällt dieses Risiko, denn man sammelt einige Jahre Berufserfahrung.
 
G

Gast999

Guest
Tucke: danke für die Antwort (ich habe die PatnAwO leider heute nicht parat). Aber eine Frage bleibt doch noch. Warum wird der Dr. nicht als Abschluß angesehen?
 
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Gast999

Guest
Dr. No: Ist schon klar, daß Du nur die Tücken ansprechen wolltest. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, daß man Dein Posting falsch interpretieren hätte können, wenn der letzte Satz gefehlt hätte.
BTW: Ich bin selbst Patentingenieur und FH-Absolvent und gehe den längeren Weg, ohne daß ich ein Problem damit habe, daß die Uni-Leute es schneller machen können. Noch einen Uni-Abschluss dranzuhängen, wieder nichts zu verdienen und dann auch noch im Amtsjahr wenig Kohle zu haben kam für mich nicht in Frage. Ich bin finanziell gut damit gefahren. Wenn ich anschaue, daß das Uni-Studium normalerweise länger ist und einige dann auch noch promovieren, dann denke ich ist der Zeitverlust auch nicht so groß.
 
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Tucke

Guest
Gast999 schrieb:
Warum wird der Dr. nicht als Abschluß angesehen?
Er ist schon ein Abschluss, aber nicht der geforderte.

Der Satz in der PAO fängt etwa so an: "...wer ... sich als ordentlicher Studierender einer wissenschaftlichen Hochschule dem Studium
naturwissenschaftlicher oder technischer Fächer gewidmet und .. hat".

Ein Doktorand ist in vielen (oder meisten) Fällen gar kein "Studierender" (bah, Mistwort, ich sach mal: Student). In allen anderen Fällen handelt es sich nicht um ein "ordentliches" Studium, sondern um ein Promotions-/weiterbildendes/zusätzliches/blablabla-studium, das seinerseits zunächst ein ordentliches Studium (+Abschluss) als Zulassungsbedingung voraussetzt. Aus dem letztgenannten Grund kann es also selbst kein ordentliches Studium sein.

Das sagt mir jedenfalls meine mir inhärente Logik - LOL.
 
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GAST_DELETE

Guest
Gast999 schrieb:
....., aber ich hätte gerne einen "Beweis" für die Richtigkeit, .....
§ 6 Abs. 1 PatanwO:

Die technische Befähiugng hat erworben, wer im Geltungsbereich dieses Gesetzes sich als ordentlicher Studierender einer wissenschaftlichen Hochschule dem Studium naturwissenschaftlicher oder technischer Fächer gewidmet und dieses Studium durch eine staatliche oder akademische Prüfung mit Erfolg abgeschlossen hat.

im Geltungsbereich dieses Gesetzes schließt ausländische Diplome aus (Ausnahmeregelung in Abs. 3).

wissenschaftlichen Hochschule schließt FH aus

ordentlicher Studierender schließt Promotionsstudium aus.

akademische Prüfung schließt wohl Master aus?!
 
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