Fip
*** KT-HERO ***
Folgender Fall:
Unternehmen A hat ein Patent auf ein Produkt A. Unternehmen B bietet ein Produkt B an, das Produkt A sehr ähnlich ist, das aber nach Meinung von Unternehmen B (und dessen Patentanwalt) nicht unter das Patent fällt.
Unternehmen A schreibt gezielt Kunden K von Unternehmen B an, die das Produkt B bei Unternehmen B einkaufen und weist darauf hin, dass man im Hinblick auf die hochgradige Ähnlichkeit von Produkt B zur geschützten Lehre sehr besorgt darüber sei, dass eine Patentverletzung vorliege, und man an der diesbezüglichen Meinung von Kunden K und dessen Interpretation des Patents im Hinblick auf Produkt B sehr interessiert sei. Man weise vorsorglich darauf hin, dass eine Patentverletzung gravierende Konsequenzen nach sich ziehe und dass Unternehmen A seine geistigen Eigentumsrecht sehr ernst nehme. Man erwarte, dass Kunde K zukünftig nur das im Schreiben explizit genannte Produkt A erwerbe und von dem Erwerb des Produkts B absehen werde. Andernfalls werde man gerichtliche Schritte einleiten müssen.
Reicht das für ein Feststellungsinteresse für eine negative Feststellungsklage (§ 256 ZPO) von Unternehmen B gegen Unternehmen A? Kennt jemand passende Rechtsprechung?
Ich weiß, es gibt schon einen ähnlichen Thread, aber seitdem ist schon viel Zeit vergangen ...
Unternehmen A hat ein Patent auf ein Produkt A. Unternehmen B bietet ein Produkt B an, das Produkt A sehr ähnlich ist, das aber nach Meinung von Unternehmen B (und dessen Patentanwalt) nicht unter das Patent fällt.
Unternehmen A schreibt gezielt Kunden K von Unternehmen B an, die das Produkt B bei Unternehmen B einkaufen und weist darauf hin, dass man im Hinblick auf die hochgradige Ähnlichkeit von Produkt B zur geschützten Lehre sehr besorgt darüber sei, dass eine Patentverletzung vorliege, und man an der diesbezüglichen Meinung von Kunden K und dessen Interpretation des Patents im Hinblick auf Produkt B sehr interessiert sei. Man weise vorsorglich darauf hin, dass eine Patentverletzung gravierende Konsequenzen nach sich ziehe und dass Unternehmen A seine geistigen Eigentumsrecht sehr ernst nehme. Man erwarte, dass Kunde K zukünftig nur das im Schreiben explizit genannte Produkt A erwerbe und von dem Erwerb des Produkts B absehen werde. Andernfalls werde man gerichtliche Schritte einleiten müssen.
Reicht das für ein Feststellungsinteresse für eine negative Feststellungsklage (§ 256 ZPO) von Unternehmen B gegen Unternehmen A? Kennt jemand passende Rechtsprechung?
Ich weiß, es gibt schon einen ähnlichen Thread, aber seitdem ist schon viel Zeit vergangen ...