EPÜ Fachwissen eines Fachmanns

luiseriegger

SILBER - Mitglied
Liebe Patentgemeinde,

folgendes Szenario (grob!):
Einspruch vor EPA.
Einspruchsgrund der mangelnden erfinderischen Tätigkeit basierend auf einer Entgegenhaltung in Verbindung mit allgemeinem Fachwissen wurde abgewiesen.
Im Beschwerdeverfahren behauptet Patentinhaber (Beschwerdegegner), dass das allgemeine Fachwissen nicht helfen würde; zudem sei das Fachwissen nicht belegt.

Frage:
Wie kann ich allgemeines Fachwissen belegen? Und in welchem Umfang will die Beschwerdeabteilung das normalerweise sehen?

Helfen mir da Auszüge aus Lexika?

ratlos,
Luise
 

MPS

GOLD - Mitglied
Wer etwas behauptet, muss es beweisen.
Für allgemeines Fachwissen sind Lexika und Lehrbücher am besten geeignet. In der Chemie z.B. die grossen Enzyklopädien (Ullmann, Kirk-Othmer), auch sektorielle Lehrbücher sowie Übersichtsartikel.
Patente gelten nur in Ausnahmefällen als allgemeines Fachwissen (nämlich bei völlig neuen Fachgebieten).
 
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