luiseriegger
SILBER - Mitglied
Liebe Patentgemeinde,
folgendes Szenario (grob!):
Einspruch vor EPA.
Einspruchsgrund der mangelnden erfinderischen Tätigkeit basierend auf einer Entgegenhaltung in Verbindung mit allgemeinem Fachwissen wurde abgewiesen.
Im Beschwerdeverfahren behauptet Patentinhaber (Beschwerdegegner), dass das allgemeine Fachwissen nicht helfen würde; zudem sei das Fachwissen nicht belegt.
Frage:
Wie kann ich allgemeines Fachwissen belegen? Und in welchem Umfang will die Beschwerdeabteilung das normalerweise sehen?
Helfen mir da Auszüge aus Lexika?
ratlos,
Luise
folgendes Szenario (grob!):
Einspruch vor EPA.
Einspruchsgrund der mangelnden erfinderischen Tätigkeit basierend auf einer Entgegenhaltung in Verbindung mit allgemeinem Fachwissen wurde abgewiesen.
Im Beschwerdeverfahren behauptet Patentinhaber (Beschwerdegegner), dass das allgemeine Fachwissen nicht helfen würde; zudem sei das Fachwissen nicht belegt.
Frage:
Wie kann ich allgemeines Fachwissen belegen? Und in welchem Umfang will die Beschwerdeabteilung das normalerweise sehen?
Helfen mir da Auszüge aus Lexika?
ratlos,
Luise