Das Londoner Abkommen macht in vielen Ländern die Einreichung einer Übersetzung entbehrlich. Daher stellt sich die Frage, ob dort, wo keine Übersetzung eingereicht wird, dennoch ein Inlandsvertreter bestellt werden sollte.
Wie handhabt Ihr das in Eurer Kanzlei/Unternehmen? Immerhin ist die Einschaltung eines Anwalts vor Ort in den einzelnen LÄndern nicht ganz umsonst. Lohnt die Ausgabe?
Wie handhabt Ihr das in Eurer Kanzlei/Unternehmen? Immerhin ist die Einschaltung eines Anwalts vor Ort in den einzelnen LÄndern nicht ganz umsonst. Lohnt die Ausgabe?