Wenn A die europäische, B die deutsche und C beide zulassungen besitzt, was haben A,B und C für Karrieren vor sich und wie verhält sich ihr Gehalt zueinander?
Hallo ggeorgg,
in Deinem ersten Thread hattest Du erwähnt, dass Du zur PA-Gilde stoßen möchtest,
weil Du diesen Beruf jenseits aller gängigen Vorurteile so einschätzt, dass man dort
in aller Ruhe einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen kann. Ferner erinnere ich mich
an Deine Äußerung, dass Du Dir ein ruhiges Leben mit 30k pro Jahr vorstellen kannst.
Deine oben zitierte Frage fällt leider aus diesem Kontext heraus. Jetzt beginnt schon
wieder diese dämliche "Wer kann wieviel womit von wem verdienen?"-Diskussion
(Danke übrigens an Blood for PMZ für den auch schon von mir an anderer
Stelle untergebrachten Hinweis, wer hier alles so mitliest (PaFas, Beamte des
Finanzamtes, Mandanten usw.), die bei erfahreneren PAs und schlaueren Kandidaten
nur noch zu einem Kopfschütteln führt, wenn sie vom Kandidatentreff hören.
Um diesen Aspekt konkret zu untermauern: Ich fand es überhaupt nicht lustig,
als mir der für mich zuständige Beamte des Finanzamtes erklärt hat, was er
sich alles im Internet über meinen Beruf angelesen hat, und auch noch wissen
wollte, ob ich ein paar Rechnungen unterschlagen hätte, weil ich bei einem
angeblichen Stundensatz von mehr als 300 Euro doch auf wesentlich
höheres Einkommen hätte erzielen müssen (Herr, schmeiß Hirn vom Himmel!)
In dem von Dir angestrebten Beschäftigungsmodell (Kollegenarbeit in Teilzeit
für mehrere Kanzleien als ersetzbarer Kollegenarbeiter, der Auftragsspitzen
wegarbeitet) spielt es nahezu keine Rolle, ob Du überhaupt
eine Zulassung hast! Was hingegen eine Rolle spielt, ist der Umstand, ob die
Akten zufriedenstellend bearbeiten kannst. Anders als grond schätze ich Deine Möglichkeit zur
Ausarbeitung von Neuanmeldungen eher auf Null ein, da hierbei die Möglichkeit
zur Abwerbung des Mandanten durch den Kollegenarbeiter viel zu hoch ist.
Daher wirst Du als E-Techniker vor allem Bescheidserwiderungen für
vermurkste Anmeldungen (ca. 80% EP, 20% DE) aus Asien und USA
erledigen dürfen, da bei dieser Tätigkeit kein Mandantenkontakt erfolgt
(deshalb brauchst Du für diese Tätigkeit auch keine Zulassung).
Um es einmal ganz brutal zu äußern: Der Großteil der Kollegenarbeiter
benötigt überhaupt keine Zulassung als PA. Allerdings stellt eine
Zulassung (ob DE oder EP ist egal) die Eintrittskarte in die
Welt der Aktenbearbeitung im Auftrag von Kanzleien dar, da der Dich
beauftragende PA dann ohne erheblichen persönlichen Zeitaufwand sicher gehen kann,
dass Du patentrechtliche Grundkenntnisse erworben hast und die "Spielregeln" verstehst.
Falls Du mir noch nicht glauben solltest: Mir sind viele Kollegen bekannt, die
nur die deutsche Zulassung haben aber ausschließlich EP-Akten bearbeiten.
Da stört sich keiner der beauftragenden Partner dran. Nur für den unglücklichen
Fall einer Anberaumung einer mündlichen Verhandlung muss eine Lösung gefunden werden,
die dann häufig so aussieht, dass der Kollegenarbeiter den Partner (häufig kostenlos,
da dem Mandanten gegenüber nicht abrechenbar) umfangreich informiert, so dass der
Partner den Verhandlungstermin wahrnehmen kann.
Zu Deinem (immer noch?) angedachten Beschäftigungsmodell werde ich gleich im
anderen Thread noch etwas schreiben.