Es gibt nichts, was es nicht gibt ...

MPS

GOLD - Mitglied
Diese Frage stellt sich oft andersherum : eine Firma stellt Produkte her, die durch Patente geschützt sind, und will vermeiden, dass diese (i.e. ihre eigenen aktuellen) Produkte in ihren eigenen späteren Patentanmeldungen herabgesetzt werden (die Kunden könnten darauf schmecht reagieren). Ich habe Mandanten, die sich da jede Kritik an ihren alten Patenten verbitten .... da ist es manchmal gar nicht einfach, in der neuen Patentanmeldung darzulegen, warum dieses Produkt verbessert werden soll, um ein zu lösendes Problem zu formulieren !
 

grond

*** KT-HERO ***
Hehe, schon lustig. Aber in einem technischen Gebiet, wo Erfindungen im Hinblick auf Lizenznehmer konkurrieren, kann das schon wichtig sein.

Zitat:

"Die Klägerin hält die Angaben über die angeblichen Nachteile des von ihr hergestellten Aufreißdeckels in der Patentanmeldung der Beklagten für unzutreffend."

Dann soll sie doch ein Nichtigkeitsverfahren einleiten, schließlich mangelt es dann ja der angeblichen Erfindung an einem technischen Effekt gegenüber dem Stand der Technik, wenn die eigenen Fischdosendeckel keine Nachteile haben... :)

Mir fällt bei der Thematik gleich fürs EP-Verfahren RiLi C-II-7.3 "Herabsetzende Äußerungen" ein. Ob sich daraus aber ein Anspruch eines Dritten auf Streichung ableiten lässt? :eek:)
 

MPS

GOLD - Mitglied
Dosendeckel - hört sich lächerlich an, aber es gibt da unheimlich viel F & E ! Ich kannte eine Firma, die 10 Jahre lang an daran gearbeitet hat, zu verhindern, dass Katzenfutter-Dosendeckel innen am Katzenfutter festkleben, weil die alten Damen die fehlenden Gramme, die am Deckel kleben, für Verschwendung halten. Als ich den Kontakt zu dieser Firma verlor, war das Problem immer noch nicht gelöst. Aber die Marketing-Chefs waren sich sicher, dass das der Fortschritt des Jahrzehntes geworden wäre im Bereich der Katzenfutterdosendeckel !
 
Oben