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stefan
Guest
Hallo,
wie ist es eigentlich, wenn ein Arbeitnehmererfinder eine Erfindungsmeldung bei seinem Arbeitgeber abgibt, dieser die Erfindung nicht zum Patent oder Gebrauchsmuster anmeldet, die Erfindung aber nicht frei gibt, sondern dem Erfinder 'nur' mündlich mitteilt, dass die Erfindung nicht angemeldet wird?
Kann es rechtliche Konsequenzen geben? Wie sehen diese aus?
Gruß,
Stefan
wie ist es eigentlich, wenn ein Arbeitnehmererfinder eine Erfindungsmeldung bei seinem Arbeitgeber abgibt, dieser die Erfindung nicht zum Patent oder Gebrauchsmuster anmeldet, die Erfindung aber nicht frei gibt, sondern dem Erfinder 'nur' mündlich mitteilt, dass die Erfindung nicht angemeldet wird?
Kann es rechtliche Konsequenzen geben? Wie sehen diese aus?
Gruß,
Stefan