Erfindungshöhe (-) von Maßnahmen zur Kostenersparnis

Kurt

*** KT-HERO ***
Hi Forum,

ich bin mir sicher, dass ich mal eine Entscheidung gesehen hatte, deren Tenor war, dass der Fachmann reine Maßnahmen zur Kostenersparnis, wie beispielsweise Verwendung eines billigeren Materials, routinemäßig vornimmt.

Leider finde ich diese trotz längerer Suche nicht mehr.

Vielleicht hat ja jemand diese Entscheidung gerade zur Hand, oder weiß wo sie zu finden ist?

Viele Grüße
Kurt
 

Kratos

*** KT-HERO ***
Hallo Kurt,

... eine Entscheidung gesehen hatte, deren Tenor war, dass der Fachmann reine Maßnahmen zur Kostenersparnis, wie beispielsweise Verwendung eines billigeren Materials, routinemäßig vornimmt.

sieh doch mal unter dem Stichwort Verbilligung (z.B. unter Beweisanzeichen für erfinderische Tätigkeit) in den Kommentaren nach, da wirst Du sicher fündig.

Dein obiges Beispiel scheint eher auf einen Stoffaustausch abzuzielen, der - sofern die Eigenschaften des Stoffes (und auch dessen Preis) allgemein bekannt sind - in der Regel nicht erfinderisch sein dürfte.

Gruß

Kratos
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Danke Dir Kratos für die Nennung dieser Stichworte, mit denen man tatsächlich schnell die entsprechenden Entscheidungen findet!

Beste Grüße
Kurt
 

Kratos

*** KT-HERO ***
Hallo Kurt,

gerne geschehen. Ehe Du damit argumentierst, dass die Verbilligung allein die erfinderische Tätigkeit zu begründen vermag, solltest Du lieber das entsprechende Merkmal heraussuchen, das die Verbilligung bewirkt, um diesem einen technischen (und natürlich absolut überraschenden) Vorteil "anzudichten" ;)

Gruß

Kratos
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Danke Dir Kratos, hier stehe ich allerdings auf der Gegenseite und will argumentieren, dass das mit keinerlei offenbarten Wirkungen verbundene Weglassen von Komponente XYZ den Hauptanspruch gegenüber der Entgegenhaltung nun wirklich nicht erfinderisch zu machen vermag :)

Grüße Kurt
 
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