Unter welchen Umständen hat ein ehemaliger Arbeitgeber noch irgendwelche Ansprüche, wenn ein Mitarbeiter in Rente geht oder den Arbeitgeber wechselt und in Rente oder beim neuen Arbeitgeber eine Erfindung macht, die eigentlich in das Tätigkeitsfeld des ehemaligen Arbeitgebers fällt? Gibt es dazu irgendwelche Aussagen der Schiedsstelle oder eines Gerichts?
§4(2): „Gebundene Erfindungen (Diensterfindungen) sind während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemachte Erfindungen…“
Die Dauer des Arbeitsverhältnisses beim ehemaligen Arbeitgeber ist nach meinem Verständnis ja vorbei, ich meine aber irgendwo mal gelesen zu haben, dass es allein darauf nicht ankommt.
§4(2): „Gebundene Erfindungen (Diensterfindungen) sind während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemachte Erfindungen…“
Die Dauer des Arbeitsverhältnisses beim ehemaligen Arbeitgeber ist nach meinem Verständnis ja vorbei, ich meine aber irgendwo mal gelesen zu haben, dass es allein darauf nicht ankommt.