ArbnErfG Erfindervergütung (Umsätze)

patatt

GOLD - Mitglied
Welche Umsätze sind da eigentlich zugrunde zu legen. Nur die Umsätze in DE, wenn hier ein DE-Patent existiert, oder auch Umsätze im Ausland mit/ohne Schutzrecht dort. Habe dazu keine Quelle gefunden. Quellennennung wäre hilfdreich.
 

Biophilip

Schreiber
u.a. könnte hier die BGH Abwasserbehandlung 2003 helfen, die spricht nämlich von dem: „Grundsatz, dass der Arbeitnehmererfinder an allen wirtschaftlichen (geldwerten) Vorteilen beteiligt werden soll, die seinem Arbeitgeber aufgrund der Diensterfindung (kausal) zufließen“
 
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