Liebe Kollegen,
wie handhaben es eigentlich die Kollegen, bei denen kein Inhouse-Rechtsanwalt in der Kanzlei angestellt ist, wenn eine Schutzschrift im ZSSR hinterlegt werden muss? Beauftragt ihr einfach eine Partner-/Rechtsanwaltskanzlei mit dem Hinterlegen einer Schutzschrift im ZSSR oder macht ihr das mittlerweile selber?
Alle, die es selber machen, nutzt ihr eine der unterstützten OSCI-gestützten Empfangs- und Sendesoftwarelösungen oder nutzt ihr einfach die DE-Mail Adresse des ZSSR, nachdem ihr das Online-Formular des ZSSR ausgefüllt habt.
Vielen Dank im Voraus
Viele Grüße
wie handhaben es eigentlich die Kollegen, bei denen kein Inhouse-Rechtsanwalt in der Kanzlei angestellt ist, wenn eine Schutzschrift im ZSSR hinterlegt werden muss? Beauftragt ihr einfach eine Partner-/Rechtsanwaltskanzlei mit dem Hinterlegen einer Schutzschrift im ZSSR oder macht ihr das mittlerweile selber?
Alle, die es selber machen, nutzt ihr eine der unterstützten OSCI-gestützten Empfangs- und Sendesoftwarelösungen oder nutzt ihr einfach die DE-Mail Adresse des ZSSR, nachdem ihr das Online-Formular des ZSSR ausgefüllt habt.
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