pustekuchen
Schreiber
Liebe Kollegen,
zunächst einmal vielen Dank für all die Informationen, die ihr hier im Forum mit allen Interessierten teilt. Habe schon viel Hilfreiches hier gefunden.
Ich habe die Forumssuche schon bemüht, aber noch keinen Eintrag zu dem Thema gefunden, deshalb nun mein erstes Posting:
Meine (momentan tatsächlich) entzündeten Augen haben heute auf epo.org folgenden Link gefunden:
"Beschluss des Verwaltungsrats vom 10. Dezember 2008 zur Änderung der Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung für die beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (CA/D 26/08)" (http://www.epo.org/patents/law/legal-texts/decisions/archive/20081210_de.html)
So wie ich das verstehe geht es dabei (siehe Art. 1 (7) d. Anhangs) um die Einführung einer Vorprüfung für die EQE, bzw. darum, eine solche zu ermöglichen.
Ist damit das Vorziehen des D (oder C?)-Teils gemeint, von dem ich schon gerüchtweise gehört habe? Hat jemand von euch weitere Infos dazu?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
zunächst einmal vielen Dank für all die Informationen, die ihr hier im Forum mit allen Interessierten teilt. Habe schon viel Hilfreiches hier gefunden.
Ich habe die Forumssuche schon bemüht, aber noch keinen Eintrag zu dem Thema gefunden, deshalb nun mein erstes Posting:
Meine (momentan tatsächlich) entzündeten Augen haben heute auf epo.org folgenden Link gefunden:
"Beschluss des Verwaltungsrats vom 10. Dezember 2008 zur Änderung der Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung für die beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (CA/D 26/08)" (http://www.epo.org/patents/law/legal-texts/decisions/archive/20081210_de.html)
So wie ich das verstehe geht es dabei (siehe Art. 1 (7) d. Anhangs) um die Einführung einer Vorprüfung für die EQE, bzw. darum, eine solche zu ermöglichen.
Ist damit das Vorziehen des D (oder C?)-Teils gemeint, von dem ich schon gerüchtweise gehört habe? Hat jemand von euch weitere Infos dazu?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!