Der Examiners' Report vertritt die Auffassung, dass die EP-PAN1 wirksam die Priorität der JPU-PAN1 in Anspruch nimmt.
War die JPU-PAN1 wirklich die erste Anmeldung?
Anmelder der EP-PAN1 war zunächst die niederländische Tochter. Ist durch die Übertragung auf die japanische Mutter nicht die JPU-PAN2 zu ersten Anmeldung der Anmelderin (jetzt die japanische Mutter) geworden?
siehe auch Rili C V 1.4
War die JPU-PAN1 wirklich die erste Anmeldung?
Anmelder der EP-PAN1 war zunächst die niederländische Tochter. Ist durch die Übertragung auf die japanische Mutter nicht die JPU-PAN2 zu ersten Anmeldung der Anmelderin (jetzt die japanische Mutter) geworden?
siehe auch Rili C V 1.4
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