snoopy schrieb:
Fahrradrahmen mit einem Rohr mit luftdichtem Abschluss, einem in Rohr hin- und herbewegbaren Kolben, einem Luftauslass an einem Rohr zum Anschliessen einer Verbindungseinrichtung, einem zugeordneten Einwegventil, d.g.d. der Kolben im Rohr in eine Richtung bewegbar ist um Luft in das Rohr durch das Einwegventil anzuziehen und die andere Richtung bewegbar ist um Luft aus dem Rohr hinauszustossen.
NSdT: D1.
danke snoopy, das war genau der Anspruch den ich am Samstag sehen wollte um ruhig den sonntag geniessen zu können. Ich denke auch, dass man die Luftbewegung mit reinnehme musste um gegenüber D2 (luftgefederter Sattel) abgegrenzt zu sein. allein der luftauslass reicht wohl nicht, weil das ja aus der druckluftpumpe bekannt ist.....
sonst noch wer der gleichen meinung ??
fahrrad mit Rahmen nach A1 als UA.
verfahren war hier wohl nicht notwendig, oder ?!
(verfahren zum befüllen eines reifens mit Luft??? verfahren zur Herstellung einer Luftpumpvorrichtung ??
Und was ist mit dem Schlauch ?? Extra Anspruch darauf ??
Danke für die Rückmeldungen...