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Geschätzte Zugelassene
Hat jemand Erfahrungen mit diesen Dingen - positiver oder negativer Art?
Wir erwägen, dies (nur) als Zusammenschluss selektiv zu nutzen.
Beim Studium der Dokumentation sind einige Fragen aufgetaucht:
Insbesondere bleibt m.E. unklar, wer als "Unternehmen" agieren kann. Ich gehe davon aus, dass einerseits Anmelder (sowohl juristische als auch natürliche Personen) Unternehmen im Sinne der Dokumentation sein können; andererseits auch Kanzleien, Zusammenschlüsse oder sogar einzelne zugelassene Vertreter? Die Dokumentation scheint (ausschliesslich) von einer Situation auszugehen, bei der eine grössere (Patente anmeldende) Firma mit mehreren inhouse-Patentanwälten und Unterstützung durch einen externen Zusammenschluss als Unternehmen agiert - wohl ein häufiger, aber dennoch speziell gelagerter Fall.
Weiter bleibt unklar, wie die Patente/Anmeldungen identifiziert werden, zu denen Mitteilungen an die aktivierte (Unternehmens-)Mailbox geschickt werden? Geschieht dies Anhand des Anmelders und/oder des Vertreters/Zusammenschlusses/Kanzlei? Soweit beides berücksichtigt wird: gibt es eine Priorität, eine UND oder eine ODER Verknüpfung?? Was passiert bei geringfügigen Abweichungen? Ist es möglich, für einzelne Patente/Anmeldungen (anhand der AnmeldeNr o.Ä.) eine explizite (abweichende) Auswahl zu treffen?
Eine rasche Rückmeldung vom EPA-Support war positiv, aber bezüglich der Detailfragen äusserst knapp ...
Hat jemand Erfahrungen mit diesen Dingen - positiver oder negativer Art?
Wir erwägen, dies (nur) als Zusammenschluss selektiv zu nutzen.
Beim Studium der Dokumentation sind einige Fragen aufgetaucht:
Insbesondere bleibt m.E. unklar, wer als "Unternehmen" agieren kann. Ich gehe davon aus, dass einerseits Anmelder (sowohl juristische als auch natürliche Personen) Unternehmen im Sinne der Dokumentation sein können; andererseits auch Kanzleien, Zusammenschlüsse oder sogar einzelne zugelassene Vertreter? Die Dokumentation scheint (ausschliesslich) von einer Situation auszugehen, bei der eine grössere (Patente anmeldende) Firma mit mehreren inhouse-Patentanwälten und Unterstützung durch einen externen Zusammenschluss als Unternehmen agiert - wohl ein häufiger, aber dennoch speziell gelagerter Fall.
Weiter bleibt unklar, wie die Patente/Anmeldungen identifiziert werden, zu denen Mitteilungen an die aktivierte (Unternehmens-)Mailbox geschickt werden? Geschieht dies Anhand des Anmelders und/oder des Vertreters/Zusammenschlusses/Kanzlei? Soweit beides berücksichtigt wird: gibt es eine Priorität, eine UND oder eine ODER Verknüpfung?? Was passiert bei geringfügigen Abweichungen? Ist es möglich, für einzelne Patente/Anmeldungen (anhand der AnmeldeNr o.Ä.) eine explizite (abweichende) Auswahl zu treffen?
Eine rasche Rückmeldung vom EPA-Support war positiv, aber bezüglich der Detailfragen äusserst knapp ...