EPA als Anmeldeamt bei nicht-EP Firma

PHOSITA

SILBER - Mitglied
Hallo!
Kann eine Firma aus Taiwan eine PCT Anmeldung beim EPA als Receiving Office einreichen, wenn ein Erfinder Spanier ist?

Es scheint auf den ersten Blick abwegig, ist aber evtl. möglich, weil der Spanier ja für ein Land als Anmelder auftritt (USA).

Danke für Eure Tipps.
 

Horst

*** KT-HERO ***
Scheint möglich, R. 18.3 und 19.2 i) PCTAO. Einer der Anmelder ist Spanier und damit berechtigt, eine PCT-Anmeldung einzureichen. Als spanischer Stastaangehöriger kann er sich des Weiteren aussuchen, ob er beim Spanischen Amt, dem EPA oder der WIPO einreicht, siehe Applicant's Guide.
 

PHOSITA

SILBER - Mitglied
Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass das EPA die Sache anders beurteilt. Demnach wird der Spanier nicht als Anmelder akzeptiert, weil er ja "nur" Erfinder ist. Da Taiwan nicht PCT-Mitglied ist, kann die Anmeldung gar nicht als PCT hinterlegt werden. Soweit die Rechtsauskunft beim EPA...

Anders sei es, wenn eine US-Firma mit einem deutschen Erfinder beim EPA als RO einreicht; dann nämlich gelte eine Absprache, die es erlaube, die Anmeldung in Europa zu hinterlegen. Eine schriftliche Ausfertigung dieser Absprache kann ich nicht finden.

Irgendwie erscheint mir das alles etwas dubios und erfahrungsgemäß kennt sich das EPA mit seinen eigenen und besonders den PCT-Bestimmungen oft nicht allzu gut aus.

Kann hier noch jemand etwas zu beisteuern, insbesondere aus eigener Erfahrung?
 

Horst

*** KT-HERO ***
Hört sich etwas eigenartig an. Der Spanier ist doch gerade nicht nur Erfinder, weil er in den USA auch Anmelder ist.
 

Groucho

*** KT-HERO ***
Die Lösung besteht darin, den Spanier zunächst als Mitanmelder aufzunehmen und nach dem Einreichen der PCT Anmeldung als Mitanmelder wieder zu streichen.

für diesen Trick siehe PCT Newsletter 06/2006: Practical Advice, letzter Absatz.
 

PHOSITA

SILBER - Mitglied
Im dort geschilderten Fall ist es allerdings so, dass der Anmelder in ein anderes PCT-Land zieht, während es in dem von mir geschilderten Fall so ist, dass es nach Löschung des Erfinders als Co-Anmelder nur noch einen Anmelder gäbe, der in einem nicht PCT-Mitgliedstaat residiert. Käme es da zu Problemen?
 
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