Elterngeld

gast1

Schreiber
Hallo,

ich bin erst vor relativ kurzem auf die Möglichkeit als Patentanwalt zu arbeiten aufmerksam geworden. Ich fände diese Tätigkeit wahnsinnig interessant, habe aber noch eine Menge Fragen.....
Wie hoch ist z.B. die Wahrscheinlichkeit, nach der Ausbildung von einer Kanzlei angestellt zu werden, oder arbeitet man üblicherweise erst ein paar Jahre freiberuflich für die Kanzlei? Wenn ja, wie lange in etwa? Welche Nachteile ergeben sich bei freiberuflicher Tätigkeit, vor allem im Falle einer Schwangerschaft?
Hat man, wenn man nach der Ausbildung freiberuflich für eine Kanzlei arbeitet, Anspruch auf Arbeitsentgeld während des Mutterschutzes und auf Elterngeld in den folgenden 12 Monaten?

Vielen Dank für eure Antworten!
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Hallo

es gelten für Elterngeld die gleichen Bestimmungen wie auch für andere. Angestellt oder Selbständig (nachgewiesenes Einkommen) die üblichen Prozente Maximal 1800,-Euro.

Es gibt angestellte Patentanwälte, die meisten sind Freiberufler. Es gilt das Gleiche wie bei Anwälten.

Gruß
Alex
 

Kandidat0815

Vielschreiber
Hallo,

einen Mutterschutz gibt es meines Wissens nur für Angestellte. Da Du als Freiberufler kein Arbeitsentgelt, sonder ein Honorar für erledigte Arbeiten bekommst, wirst Du wohl auch, wenn Du geburtsbedingt ausfällst keine Hororare bekommen.

Gruß
0815
 

grond

*** KT-HERO ***
Kandidat0815 schrieb:
einen Mutterschutz gibt es meines Wissens nur für Angestellte.
Stimmt wohl. Und eine Statusfeststellungsklage sollte man vermeiden, sonst wird man exkommuniziert. In finanziellen Härtefällen sollte die Kanzlei aber wie auch beim Amtsjahr bereit sein, Vorschüsse zu gewähren.
 

Lisa

BRONZE - Mitglied
Hallo,

gast1 schrieb:
Wie hoch ist z.B. die Wahrscheinlichkeit, nach der Ausbildung von einer Kanzlei angestellt zu werden, oder arbeitet man üblicherweise erst ein paar Jahre freiberuflich für die Kanzlei?
Der übliche Weg nach der Ausbildung ist nicht "erst freiberuflich, dann angestellt", sondern eher "erst freiberuflich, dann Partner". Es gibt auch Kanzleien, die ihre PAs anstellen und nicht freiberuflich beschäftigen, aber da das für die Kanzlei fast nur Nachteile hat, ist das eher selten.

gast1 schrieb:
Hat man, wenn man nach der Ausbildung freiberuflich für eine Kanzlei arbeitet, Anspruch auf Arbeitsentgeld während des Mutterschutzes und auf Elterngeld in den folgenden 12 Monaten?
wie oben schon gesagt: Arbeitsentgelt während Mutterschutz nein, Elterngeld ja. Beim Elterngeld muss man aufpassen: wenn man schon während der Elternzeit wieder ein bisschen freiberuflich arbeitet, was sich sicher in vielen Fällen anbietet, dann wird dieser Verdienst auf das Elterngeld angerechnet. Man kann also die 1800 Euro Elterngeld nicht so einfach durch zwei Neuanmeldungen im Monat aufstocken.

Auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und im Muterschutz wirst Du als Freiberuflerin immer verzichten müssen. Für den Krankheitsfall kannst Du zumindest durch eine private Versicherung (Krankentagegeld) vorsorgen. Es gibt aber m.E. auch Vorteile: als freiberuflich für eine Kanzlei tätige Patentanwältin und junge Mutter hast Du eher als in anderen Berufen die Möglichkeit, in Teilzeit wieder einzusteigen, von zu Hause zu arbeiten, usw.
Eine Partnerschaft in einer Kanzlei ist aber in den meisten Fällen schwierig bis garnicht mit einem Kinderwunsch zu vereinbaren - so mein Eindruck, aber es gibt sicher Ausnahmen.
 

gast1

Schreiber
Vielen Dank für eure Antworten! An den Gedanken freiberuflich zu arbeiten muss ich mich erst noch gewöhnen, auch wenn das sicher als Patentanwalt kein großes finanzielles Risiko darstellt. Ich würde mich in einem Angestelltenverhältnis ehrlich gesagt wahrscheinlich wohler fühlen - also vielleicht doch eher Patentassessor in der Industrie....

gruß
 
Oben