ad. 1. Wieso kann ich den beim EPA entgegen dem Wortlaut des Patentgesetzes eine deutsche Anmeldung einreichen? Schließlich muss nach Gesetz die Anmeldung beim DPMA oder einer Annahmestelle eingereicht werden. Kriege ich den Anmeldetag "Eingang beim DPMA" und wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage? Wenn der Anmelder den Gegenstand am nächsten Tag veröffentlicht und ich in der Akteneinsicht merke, dass die Anmeldung erst zwei Tage später vom EPA an das DPMA weitergeleitet wurde, würde ich das schon thematisieren.
2. Dem Schriftformerfodernis genügen nur qualifizierte Signaturen. Wenn ein deutsches Gesetz Schriftlichkeit erfordert, muss also die Signatur nach deutschen REgeln anerkannt sein. Meines Wissens tut dies nicht einmal die von der Datev herausgegebene Signatur mit letzter Sicherheit. Ich würde mich daher nicht so ohne weiteres darauf verlassen, dass die EPA-Karte ausreicht.