PatFragen
*** KT-HERO ***
Hallo ich hätte mal wieder eine Frage und starte meinen nächsten Versuch .
Angenommen es gibt einen Deutschen Teil eines EP-Patents, mit einem (natürlich fiktiven ) Anspruch 1:
1. Imbusbude die aufweist,
zumindest eine Theke,
zumindest zwei Grills
zumindest einen Ofen und
zumindest drei Kühlschränke.
Kann sich dann ein Verletzer, der eine Imbisbude betreibt, die alle Gegenstände/Merkmale aufweist, damit verteidigen, dass er sagt: Ja es sind zwar drei Kühlschränke eingebaut, aber die haben nie bzw. jetzt nicht mehr funktioniert, stellen also quasi nur Schränke dar und deshalb verletze ich nicht?
Es geht mir vor allem um den Schadensersatz. Die Unterlassung sollte er wohl kaum abwenden können, weil ja doch eine gewisse Begehungsgefahr besteht, würde ich mal sagen, wenn er schon die Kühlschränke eingebaut hat .
Angenommen es gibt einen Deutschen Teil eines EP-Patents, mit einem (natürlich fiktiven ) Anspruch 1:
1. Imbusbude die aufweist,
zumindest eine Theke,
zumindest zwei Grills
zumindest einen Ofen und
zumindest drei Kühlschränke.
Kann sich dann ein Verletzer, der eine Imbisbude betreibt, die alle Gegenstände/Merkmale aufweist, damit verteidigen, dass er sagt: Ja es sind zwar drei Kühlschränke eingebaut, aber die haben nie bzw. jetzt nicht mehr funktioniert, stellen also quasi nur Schränke dar und deshalb verletze ich nicht?
Es geht mir vor allem um den Schadensersatz. Die Unterlassung sollte er wohl kaum abwenden können, weil ja doch eine gewisse Begehungsgefahr besteht, würde ich mal sagen, wenn er schon die Kühlschränke eingebaut hat .