EQE2009-Gast
*** KT-HERO ***
Hallo, liebes Forum, ich habe eine Frage zu Einwänden gegen die Kopien der EQE-Arbeiten.
In den Kopien meiner Arbeiten (EQE 2009), die mir zugeschickt wurden, fehlt in einer der Arbeiten eine Seite.
Ich bin mir relativ sicher, dass es mir aufgefallen wäre, wenn ich die betreffende Seite nicht mit abgegeben hätte (habe die Blätter bei Abgabe immer auf Vollständigkeit überprüft, die am Platz verbliebenen Zettel auch noch einmal durchgesehen). Ich kann mich aber natürlich nicht spezifisch daran erinnern, dass ich bei der Abgabe Seite X des betreffenden Teils gesehen und in die Tasche gelegt habe.
Meine Fragen:
In den Kopien meiner Arbeiten (EQE 2009), die mir zugeschickt wurden, fehlt in einer der Arbeiten eine Seite.
Ich bin mir relativ sicher, dass es mir aufgefallen wäre, wenn ich die betreffende Seite nicht mit abgegeben hätte (habe die Blätter bei Abgabe immer auf Vollständigkeit überprüft, die am Platz verbliebenen Zettel auch noch einmal durchgesehen). Ich kann mich aber natürlich nicht spezifisch daran erinnern, dass ich bei der Abgabe Seite X des betreffenden Teils gesehen und in die Tasche gelegt habe.
Meine Fragen:
- Hat jemand von Euch in der Vergangenheit Einwände gegen die Kopien seiner Arbeiten beim Prüfungssekretariat geltend gemacht?
- Sollte man beim Geltendmachen der Einwände erklären, warum man glaubt, die betreffende Seite mit abgegeben zu haben?
- Ist man darauf angewiesen, dass das EPA die betreffende Seite noch findet? Anders ausgedrückt: Falls die Seite beim EPA im Kopierer hängengeblieben, im Kopierraum auf den Boden gefallen etc. ist und nicht wieder oder bei einem anderen Prüfling einsortiert wurde, hat man dann Pech gehabt?