PK_Schach.Matt
*** KT-HERO ***
Das hat es mal am BPatG im Rahmen eines Nichtigkeitsverfahrens mal in einer etwas verschärften Form gegeben:Hallo
Darf ich das alte Thema mal ausbuddeln?
Offiziell darf der Inhaber zwar selbst keinen Einspruch einlegen, aber über einen Strohmann fällt das ja nicht auf.
Wie könnte sich z.B. der Arbeitnehmererfinder denn gegen so etwas wehren? Oder ein anderer durch das Einspruchsverfahren benachteiligter, der aber nicht am Verfahren beteiligt ist?
MfG
Martin
http://juris.bundespatentgericht.de...09&Sort=6&nr=14833&pos=1&anz=1430&Blank=1.pdf
Quizfrage: Ob es die Sache wohl zum BGH geschafft hat?